Mit De-minimis bis zu 33.000 Euro vom Staat
Mit dem De-minimis-Förderprogramm unterstützt der Staat auch 2017 Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr. Dabei erhalten sie bis zu 33.000 Euro.

Die Bundesregierung stellt auch in diesem Jahr wieder Gelder im Rahmen des De-minimis-Förderprogramms zur Verfügung. Davon können alle Unternehmen profitieren, die gewerblichen Güterkraftverkehr mit Lkws ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betreiben und entsprechende Maßnahmen durchführen, die die Sicherheit erhöhen oder die Umwelt schützen. Unternehmen können jährliche Zuschüsse bis zu 33.000 Euro für sich geltend machen.
Die ZDK-Wirtschaftsabteilung empfiehlt Kfz-Betrieben, in Verkaufsgesprächen auf die Vorteile des Förderprogramms hinzuweisen und den in Frage kommenden Kundenstamm gezielt darauf anzusprechen. Anträge können noch bis zum 2. Oktober 2017 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.
Im Vergleich zum Vorjahr gibt es in der Förderperiode 2017 Änderungen: Unternehmen müssen nun nicht mehr im Antrag angeben, wofür sie den staatlichen Zuschuss verwenden. Mit dem Zuwendungsbescheid bewilligt das BAG ein Budget, das der Antragsteller innerhalb eines bestimmten Zeitraums beliebig für Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie 2017 verwenden kann. Dabei darf die zu fördernde Maßnahme nicht vor dem 9. Januar 2017 und nicht vor Eingang des Antrages begonnen haben. Grundsätzlich gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages als Beginn.
Maßnahmen zu folgenden Kategorien sind zuwendungsfähig:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen (beispielsweise Kauf, Miete und Leasing von überobligatorischen Navigationssystemen oder Produkte, die der Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze dienen und ins Fahrerhaus eingebaut werden),
- personenbezogene Maßnahmen (zum Beispiel Kosten der Sicherheitsausstattung, Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals sowie der Disponenten) und
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (zum Beispiel Erwerb von Telematiksystemen).
Die Antragstellung beim BAG ist nur auf elektronischem Wege über das „E-Service-Portal“ möglich. Anträge, die vor Beginn der Antragsfrist oder unvollständig eingereicht werden, lehnt das BAG ab. Alle Informationen zum Verfahren stehen im Internet.
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