Daihatsu-Rückzug wirft viele Fragen auf

Autor / Redakteur: Prof. Dr. F. Christian Genzow / Andreas Wehner

Erfahrungen mit anderen Marken, die vom Markt verschwunden sind, zeigen: Zieht sich ein Importeur zurück, stehen die Händler vor vielen Problemen. Branchenanwalt Prof. Dr. F. Christian Genzow beleuchtet die Fallstricke.

Seit rund 20 Jahren gibt es eine ganze Reihe von Erfahrungen damit, was passiert, wenn sich ein Fahrzeugimporteur vom deutschen Markt zurückzieht – bisher nur leider keine einzige gute.

Nunmehr will sich Daihatsu vom deutschen Markt verabschieden. Immerhin ist Daihatsu eine Tochtergesellschaft des (noch) größten Herstellers der Welt: Toyota. Warum man nicht Daihatsu einfach der Toyota-Vertriebsorganisation angliedert und damit zumindest Imageprobleme vermeidet, ist unbegreiflich. Aber die Entscheidung ist gefallen.

Die Probleme bei Beendigung eines Importeurs sind vielfältig: Zum einen lässt in aller Regel mit Kündigung aller Verträge die Betreuung durch den Importeur dramatisch nach; vielfach existiert sie gar nicht mehr. Das beste Beispiel hierfür ist Chrysler: Die „Chrysler Deutschland GmbH“ existiert nur noch als Hohlkörper; sie besitzt keine Mitarbeiter mehr und ist auch sonst handlungsunfähig.

Was das für wirtschaftliche Konsequenzen haben wird, wird sich spätestens zum 31.5.2011 zeigen: wenn nämlich die ausscheidenden Händler und Werkstätten Ansprüche geltend machen, ist es sehr fraglich, ob diese Ansprüche noch bedient werden – oder ob Chrysler Deutschland einfach in die Insolvenz geht. Leider kümmert sich der Chrysler Händlerverband um das Thema überhaupt nicht – und der „Nachfolger“ Fiat hat angeblich nichts damit zu tun.

Ob es bei Daihatsu anders wird, weiß bis heute keiner. Es geht zum einen um Ansprüche während des noch laufenden Händler- und/oder Servicevertrages, zum anderen um Ansprüche bei Vertragsende.

Problemfall Gewährleistungsansprüche

Die Erfahrung mit anderen Marken zeigt: regelmäßig wird es immer schwieriger, durchgeführte Gewährleistungsarbeiten ersetzt zu bekommen. Natürlich beteuert der Importeur immer zu Anfang, dass er selbstverständlich bis zum Vertragsende und darüber hinaus für alle Verpflichtungen einsteht.

Nur die Erfahrung ist eine andere: Der ausscheidende Importeur reduziert in aller Regel in Ansehung seines anstehenden Rückzugs vom Markt sein Personal drastisch, sodass er selbst zu einer vertraglich geschuldeten Betreuung, insbesondere der Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsarbeiten, nicht mehr in der Lage ist. Der Importeur beauftragt daher oftmals Dritte mit der Abwicklung dieser Arbeiten. Mit diesen haben die Händler jedoch keine vertragliche Beziehung und daher auch keine Erfüllungsansprüche.

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