Kein Verkauf von Teilen ohne Prüfzeichen

Autor / Redakteur: sp-x / Andreas Wehner

Ein Verkäufer darf bestimmte Kfz-Ersatzteile auch dann nicht verkaufen, wenn er darauf hinweist, dass ihr Einsatz im Straßenverkehr nicht erlaubt ist.

(Foto: Archiv)

Bestimmte Kfz-Ersatzteile dürfen in Deutschland nicht ohne Prüfzeichen verkauft werden – selbst dann nicht, wenn der Verkäufer darauf hinweist, dass ihr Einsatz im Straßenverkehr nicht erlaubt ist. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ.: I-4 W 72/12) hervor, auf die die Deutsche Anwaltshotline nun hingewiesen hat. Das Verkaufsverbot ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgeschrieben und umfasst vor allem Fahrzeugbeleuchtung, Reifen und Sicherheitsgurte.

Auch der Erwerb und selbstverständlich die Verwendung entsprechender Teile ist nicht erlaubt. Ein Hinweis darauf von Seiten des Händlers reicht nicht aus, um das Verkaufsverbot zu umgehen. Schon die allgemeine Möglichkeit einer Verwendung, nicht erst die konkrete Nutzung, verstößt gegen die Regelung der StVZO, wie die Deutsche Anwaltshotline ausführt.

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