Unentgeltliche Garantie ermöglicht Wartungsvorgaben

Autor Andreas Grimm

Das Urteil des BGH zu den Vertragsklauseln bei Garantieverträgen bedeutet nicht, dass die Händler dieses Kundenbindungsinstrument verlieren. Sie müssen die Garantie nur kostenlos gewähren.

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Die Car Grantie hat in einer Stellungnahme zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gebrauchtwagen-Garantien vom 25. September darauf hingewiesen, dass die Bindung des Käufers an bestimmte Werkstätten im Rahmen der Garantieversicherung weiterhin möglich sein kann. Während das BGH-Urteil darauf abzielt, dass eine Bindung nicht statthaft sei, wenn der Käufer für die Garantie bezahlt hat, ergibt sich laut Car Garantie im Umkehrschluss, dass bei einer eindeutig unentgeltlichen Garantievergabe eine Wartungsvorgabe weiterhin möglich ist.

Für Kfz-Betriebe ist die Gebrauchtwagen-Garantie bisher ein wichtiges Instrument, die Kunden an die eigene Werkstatt zu binden oder zumindest an einen Fachbetrieb der verkauften Marke zu verweisen. „Dem Fachhandel kann deshalb nur empfohlen werden, falls er auf die Durchführung der Wartungen in seinem oder in Fachbetrieben der verkauften Marke Wert legt, die Gebrauchtwagengarantie ausdrücklich unentgeltlich zu vergeben“, heißt es in einem Schreiben der Car Garantie.

Entsprechend kommt es auf die Ausformulierung des Kaufvertrags an. Im vom BGH entschiedenen Fall hatte der Käufer ein Gebrauchtfahrzeug bei einem Händler erstanden, der im Kaufvertrag das Auto „inklusive Garantie“ ausgewiesen hatte. Schon diese Formulierung wertete der BGH als entgeltliche Garantievergabe. Dabei ist es aus Sicht der Richter unerheblich, dass ein konkretes Entgelt für die Garantieversicherung nicht ersichtlich war. Der Hinweis auf den Mitverkauf („inklusive“) sei für die Entgeltlichkeit bereits ausreichend gewesen.

Mit Verweis auf frühere Urteile (Mobilo-Life Entscheidung vom 17.10.2007, AZ VIII Z R 251/06, sowie BGH 9.10.2012, AZ VIII Z R 349/11) habe der BGH in seiner jüngsten Entscheidung die Zulässigkeit der Wartungsvorgabe auf Herstellerbetriebe noch einmal festgehalten, wenn die Garantievergabe eindeutig unentgeltlich erfolgt, heißt es in dem Schreiben.

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