Allianz: Nicht pauschal beilackieren

Autor / Redakteur: Konrad Wenz / Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Lackierer sollen nach Ansicht des Allianz-Zentrums für Technik (AZT) schadenspezifisch anhand des Musterblechs entscheiden, ob eine Beilackierung notwendig ist. Eine Merkblatt gibt Hilfestellung.

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Der Lackierer muss entscheiden, ob er bei einer Reparaturlackierung die Beilackierung braucht.
Der Lackierer muss entscheiden, ob er bei einer Reparaturlackierung die Beilackierung braucht.
(Foto: Wenz)

Das Verfahren der Beilackierung stellt immer dann eine sinnvolle Reparaturlösung dar, wenn eine Übereinstimmung des Farbtons anders nicht erreichbar ist, heißt es in einer Presseerklärung der Allianz. Nur dann sei ein Eingriff über die Schadenstelle hinaus die bestmögliche Wahl, um eine fachgerechte und wirtschaftliche Reparatur sicherzustellen. Kann der Farbton auf Stoß gespritzt werden, ist eine Beilackierung nicht sinnvoll, da sie den Eingriff in den Originalzustand unnötig erweitern würde, so die Lackierexperten des Allianz-Zentrums für Technik (AZT), die hierzu ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben haben.

Die Entscheidung, welches Reparaturverfahren zur Anwendung kommt, soll der Lackierer schadenspezifisch anhand des angefertigten Musterbleches während der Reparatur treffen.

Übrigens hat zu Beginn des Jahres die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) angesiedelte Interessengemeinschaft Fahrzeuglackierung (IFL ein eigenes Merkblatt zum Thema Beilackieren veröffentlicht.

Das AZT hat selbst in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass das Beilackieren ein fachgerechtes Instandsetzungsverfahren zum Farbtonangleich darstellt. Dennoch dürften die Betriebe bei der Reparaturlackierung nicht pauschal beilackieren.

Während eine Reparaturlackierung eine gleichmäßige Beschichtung der zur Reparatur anstehenden Fläche ist, ist die Beilackierung ein Verfahren mit einem Übergang. Sie wird bei Zwei- und Drei-Schicht-Lackierungen angewandt. Beim Beilackieren zur Anpassung des Farbtons und Effekts wird der Basislack über die eigentliche Schadstelle hinaus auslaufend gespritzt und das gesamte Teil bzw. die davon betroffenen Teile vollständig mit Klarlack überlackiert. Bei Teilen, die keine direkte Abgrenzung besitzen, z. B. eine eingeschweißte Seitenwand am Übergang C-Säule/Dach, kann auch der Klarlack auslaufend gespritzt werden. Bei Drei-Schicht-Lackierungen mit Vorlack wird dieser ebenfalls auslaufend gespritzt.

Derzeit gibt es etwa 40.000 unterschiedliche Farbtöne auf dem Markt. Angesichts dieser Vielfalt können theoretische Rückschlüsse und pauschale Annahmen zur Erforderlichkeit einer Beilackierung, wie sie derzeit diskutiert werden, der tatsächlichen Situation im Schadenfall nicht gerecht werden. „Die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Beilackierung muss der ausführende Lackierer anhand des Musterbleches treffen, der Sachverständige hat Beraterfunktion. Eine Vorwegnahme der Entscheidung wäre Kaffeesatzleserei“, so Dr. Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz-Zentrums für Technik.

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