KÜS: Gefährliche Anbauteile im Fokus

Autor / Redakteur: Konrad Wenz / Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Spinning Wheels und Samurai-Antennen auf dem Vormarsch: Die Überwachungsorganisation stellt in Hauptuntersuchungen vermehrt einen leichtsinnigen Umgang mit gefährlichen Anbauteilen fest.

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Der KÜS-Prüfer demonstriert wie gefährlich sogenannte Samurai-Antennen sein können – der Apfel hatte keine Überlebenschance.
Der KÜS-Prüfer demonstriert wie gefährlich sogenannte Samurai-Antennen sein können – der Apfel hatte keine Überlebenschance.
(KÜS)

An den Fahrzeugen zählt immer mehr Optik statt Sicherheit. Auf diesen Trend macht die Überwachungsorganisation KÜS in einer Mitteilung aufmerksam. Immer häufiger stellten die Prüfer sogenannte Spinning Wheels, Felgenringe oder abenteuerliche Antennen fest, heißt es darin. Die Ursache sei der ungebrochene Trend zur Individualisierung des Fahrzeuges. Die Tuningbranche schreibt schwarze Zahlen. Häufig zeige sich der Fahrzeugeigentümer überrascht, wenn er vom Prüfingenieur auf die Gefährlichkeit und das Verbot des Anbaus angesprochen wird.

Wenn sich in oder an den Felgen von Fahrzeugen verchromte Metall- oder Kunststoffteile drehen, spricht man von Spinning Wheels. Ohne Zweifel beeindruckt es den Passanten, wenn sich am stehenden Auto der sogenannte Spinner weiter dreht; man glaubt, das Rad dreht sich im Stand weiter. Cool, aber höchst illegal und in Deutschland verboten. Denn einen Nachweis über das Verhalten dieser Teile, etwa ob das Teil durch die Fliehkräfte abreißen oder die Fahrdynamik beeinflussen könnte, gibt es nicht.

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Der neueste Schrei sind Felgen, die durch sogenannte Felgenringe optisch hervorgehoben werden. Der Schutz der Felge durch diesen Kunststoff- oder Gummiring wird ebenfalls angepriesen. Die Ringe werden zwischen Felge und Reifen geklemmt, der Reifen muss dazu demontiert werden. Das Verhalten der Materialien der Ringe ist unbekannt. Noch dazu greifen sie in den Verbund zwischen Felge und Reifen ein, eine Garantie der Luftdichtigkeit ist laut KÜS nicht mehr gegeben. Auch eine Schädigung des Reifens ist nicht auszuschließen. Bei einem Test der KÜS löste sich der Felgenring bereits nach wenigen gefahrenen Kilometern und flog vom Rad.

Der wohl gefährlichste Trend lässt sich derzeit beim Austausch von Autoantennen erkennen. Einige wenige Umdrehungen und man hat die sichere Serienantenne gegen ein gefährliches Teil mit abenteuerlichem Aussehen getauscht. Ein Samurai-Schwert etwa oder ein großkalibriges Geschoss. Natürlich sind diese Teile mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet. Das ist auch richtig so, denn es bestätigt die elektromagnetische Verträglichkeit des Teils, sonst nichts. Die Antenne an sich ist komplett verboten. Es bedarf keiner großen Vorstellungskraft, sich auszumalen, was bei einem Unfall, etwa mit einem Motorradfahrer oder einem Fußgänger, passieren kann.

Grundsätzlich regelt die StVZO in den Paragrafen § 30 und § 30c solche Anbauten am Fahrzeug: Fahrzeuge dürfen demnach nur so ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Personen müssen bei Unfällen möglichst vor Verletzungen geschützt sein, das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen müssen, trotz der durchgeführten Veränderungen am Fahrzeug, gering bleiben. Dies gilt für fahrende und stehende Fahrzeuge gleichermaßen. Bei einer Kühlerfigur etwa bedeutet dies keine vorstehenden oder scharfen Kanten, abgerundete Formgebung und eine ausgeklügelte Befestigungskonstruktion, die bei einem Aufprall nachgibt oder wegknickt. Die bekannte Raubkatze eines Automobilherstellers erfüllt diese Kriterien – ein aufgeschraubter Clown ohne die nötigen Prüfpapiere nicht.

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