ZDK sieht Chancen für Händlerschutz
Der Verlust der Kfz-GVO und ihrer Händlerschutzbestimmungen setzt den Kfz-Betrieben zu. Doch nun sieht der ZDK Chancen, dass einige Klauseln wieder verankert werden können.

Der ZDK kämpft weiter um die Ausweitung des bereits bestehenden Code of Conduct des europäischen Herstellerverbandes ACEA. Der Weg sei steinig, aber „unsere Chancen stehen nicht schlecht“, sagte ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann während der Frühjahrsveranstaltung des ZDK-Wirtschaftstreffs in Bonn.
Bislang haben die Hersteller in der freiwilligen Selbstverpflichtung eine zweijährige Kündigungsfrist für Händlerverträge sowie ein Schiedsverfahren verankert. Nun will das Kfz-Gewerbe drei weitere Punkte aufnehmen: Erleichterung des Mehrmarkenvertriebs und der Übertragung des Vertriebsvertrags sowie Investitionsersatzansprüche.
Für die Forderung, hinter der das europäische Kfz-Gewerbe geschlossen steht, erhält die Branche umfangreiche Unterstützung: Neben EU-Kommission und Europäischem Parlament haben auch nationale Regierungen und Verbraucherverbände Zustimmung signalisiert.
Zum Erfolg will das Kfz-Gewerbe im Rahmen des europäischen Projekts „Cars 2020“ kommen, mit der die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilwirtschaft in Europa gestärkt werden soll. Hersteller und Händler sitzen unter Vermittlung der EU-Kommission gemeinsam an einem Tisch. Die nächsten Gespräche sind für Anfang Juni angesetzt.
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