»kfz-betrieb«-Dossier: Autohaus- und Servicemanagement

Barrierefreie Websites für Kfz-Betriebe

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Juni 2025 stehen Kfz-Betriebe vor der Aufgabe, ihre Onlinepräsenzen barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch wirtschaftliche Chancen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert von Autohändlern und Werkstätten, ihre Websites für Menschen mit Einschränkungen besser zugänglich zu machen. Ziel ist es, digitale Hindernisse abzubauen und eine Teilnahme am Onlinegeschäft zu ermöglichen, das auch Kfz-Betriebe bieten. Die rechtlichen Vorgaben setzen Standards, die alle wesentlichen digitalen Inhalte betreffen.

Händlern und Werkstattbetrieben drohen bei Nichtumsetzung hohe Bußgelder, aber die Vorteile überwiegen: Barrierefreiheit erweitert die Kundenbasis, verbessert die Suchmaschinenranking und steigert die allgemeine Benutzerfreundlichkeit. Die Unternehmen profitieren durch Zugang zu einer breiteren Zielgruppe und der Möglichkeit, längerfristige Kundenbeziehungen zu pflegen.

Zudem stärkt eine barrierefreie Online-Präsenz die Eigenmarke des Händler- oder Werkstattbetriebs und fördert die positive Wahrnehmung. Investitionen in die digitale Barrierefreiheit zahlen sich langfristig aus, zumal Menschen mit Beeinträchtigungen zunehmend auf digitale Dienstleistungen angewiesen sind. Die Umsetzung ist herausfordernd, aber nicht unüberwindbar.

In unserem Dossier erfahren Sie,

  • was das BFSG hinsichtlich barrierefreier digitaler Angebote fordert,
  • wie Händler und Werkstätten von den Vorgaben profitieren können,
  • welche gestalterischen Vorgaben für Websites essenziell werden,
  • wie Investitionen in Barrierefreiheit die Wahrnehmung des eigenen Betriebs stärkt.

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kb Dossier ASM 2025 Barrierefreie Websites für Kfz-Betriebe