16.08.2016
DEKRA Expertentipp: Druckgeräte
Kfz-Betriebe und Autohäuser verfügen zumeist über Druckluftanlagen, die der Beriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen. In der seit dem 01. Juni 2015 gültigen neuen Verordnung sind einige wichtige Neuerungen enthalten.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung kennt nur noch den Arbeitgeber, also nicht den Betreiber. Betreiber von überwachungsbedürftigen Druckanlagen, die nicht Arbeitgeber sind, werden hinsichtlich ihrer Pflichten den Arbeitgebern gleichgestellt, wenn der Betrieb gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient.
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