16.02.2018
DEKRA Expertentipp: Reifendruck-Kontrollsystem bei der Hauptuntersuchung
Seit dem 01. November 2012 müssen neu homologierte, seit dem 01. November 2014 alle in der EU neu zugelassenen Pkw, Wohnmobile und Geländewagen mit einem Reifendruck-Kontrollsystem, kurz RDKS, ausgerüstet sein.
Bislang galt bei der Hauptuntersuchung ein nicht funktionierendes RDKS als „geringer Mangel“. Ab dem 20. Mai 2018 wird dies anders, ein defektes System wird als „erheblicher Mangel“ eingestuft, eine Plakette wird dann in der Regel nicht zugeteilt. Das hat auch für die Kfz-Profis in den Autohäusern, Werkstätten und Reifenfachbetrieben Konsequenzen: eine nicht bestandene HU verpflichtet zur fristgemäßen Wiedervorführung mit behobenen Mängeln.
Mehr: https://www.dekra-infoportal.de/expertentipp-rdks-bei-der-hauptuntersuchung/