03.04.2018

DEKRA Expertentipp: Neue HU-Richtlinie tritt zum 20. Mai 2018 in Kraft

Zum 20. Mai 2018 stehen Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Die Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Datum in nationales deutsches Recht umgesetzt.

Zum 20. Mai 2018 stehen Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Die Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Datum in nationales deutsches Recht umgesetzt. Die meisten Änderungen werden Autofahrer im Normalfall gar nicht bemerken. Neu ist dagegen eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Zuge der EU-Harmonisierung eingeführt wird.

Zu den bisherigen Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Einstufung „Gefährlicher Mangel“.

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