„Lassen Sie sich die Identität des Käufers nachweisen: durch einen Auszug aus dem Handelsregister und Ausweiskopien der Vertretungsberechtigten. Holen Sie sich auch die Bestätigung, ob die im Autohaus auftretende Beauftragte ordnungsgemäß bevollmächtigt oder legitimiert sind. Achten Sie auf ausgefüllte und unterschriebene Empfangsbescheinigungen sowie die „Bestätigung der Beförderung eines Gegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet“ und die Gelangensbestätigung. Melden Sie Drittlandsgeschäfte beim Zoll an. Bringen Sie einer Verbringung ohne Spedition ein Ausfuhrkennzeichen an. Erstellen Sie die Aufzeichnungen nach dem Geldwäschegesetz.“
(Foto: Jürgens)
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