»kfz-betrieb«-Dossier: Autohaus- und Servicemanagement
Genehmigung von Zubehörteilen
Mit der 56. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gleicht der Gesetzgeber nationales Recht an europäische Verordnungen an. Das bringt das Ende der Teilegutachten (TGA) und führt die neue Teiletypgenehmigung ein.
Im Zubehörgeschäft müssen Kfz-Betriebe viele rechtliche Vorgaben beachten, vor allem bei der Montage von Sonderrädern. Und hier ist eine Änderung zu beachten, die aus der der 56. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) resultiert. Neue Teilegutachten dürfen noch bis zum 19. Juni 2025 erstellt werden.
Anstelle des Teilegutachtens müssen Hersteller für ihre Produkte ab dem 20. Juni 2025 Teiletypgenehmigungen beantragen, die den ABE, den Allgemeinen Betriebserlaubnissen, gleichgestellt sind. Die Neuregelung soll für Werkstätten und Verbraucher Vorteile bringen.
In diesem Dossier erfahren Sie,
- was der Grund für das Ende des Teilegutachtens ist,
- worin sich die neue Teiletypgenehmigung vom bisherigen Gutachten unterscheidet und
- was Kfz-Betriebe jetzt beachten müssen.
Anbieter des Whitepapers
-
4 Wochen kostenlos
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen