»kfz-betrieb«-Dossier: Schritt für Schritt zum Nachhaltigkeitsbericht

So erstellen Unternehmen ihren CSRD-Report

Künftig sichern nicht nur ökonomische Ergebnisse ein Unternehmen ab, sondern auch sein ökologischer Fußabdruck. Mess- und nachweisbar wird das mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ab dem Geschäftsjahr 2026 auch für KMUs verpflichtend ist.

Die sogenannte CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verlangt von Unternehmen, dass sie nachweisen, nachhaltig zu wirtschaften. Das bedeutet, neben finanziellen sind auch nicht-finanzielle Kennzahlen wichtig. Sie sollen Auskunft darüber geben, wie ein Unternehmen zu Umwelt- und Klimaschutz beiträgt und wie es soziale Aspekte und eine werteorientierte Unternehmensführung umsetzt. Schließlich wird der Nachhaltigkseitsbericht die gleiche Bedeutung haben wie der Jahresabschluss.

Für die meisten Unternehmen in Deutschland führt kein Weg an der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbei. Die Berichtspflicht begann im Geschäftsjahr 2025 für Unternehmen, die die einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro, eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro und/oder 250 Beschäftigte haben. Aber das war nur der erste Schritt: Im Geschäftsjahr 2026 folgt die Berichtspflicht für die sogenannten KMUs, kleine und mittlere Unternehmen. Generell ausgenommen sein sollen nur Kleinstunternehmen.

Im Dossier erfahren Sie:

  • Was bedeutet Nachhaltigkeit im Allgemeinen und für den Autohandel im Besonderen?
  • Welche Bereiche im Autohaus sind betroffen?
  • Was ist für einen Nachhaltigkeitsbericht relevant?
  • Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?
  • Wie lässt sich eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten und im Unternehmen umsetzen?
  • Welche Daten und Kennzahlen sind gefordert?
  • Mit welchen Herausforderungen muss man bei der Datenerhebung rechnen?
  • Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur verankern?

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kb Dossier Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026