Neues Gesetz
Ab 1. Oktober drohen Bußgelder bei Verstößen gegen Telefonwerbung
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Telefonwerbung ist zukünftig nur dann erlaubt, wenn die Kunden ihr explizit zugestimmt haben und diese Zustimmung dokumentiert und fünf Jahre lang archiviert wird. Wichtig für Kfz-Betriebe: Auch Zufriedenheitsabfragen gelten als Telefonwerbung.
Zum 1. Oktober 2021 treten schärfere Regelungen für Telefonwerbung in Kraft. Grundlage ist das „Gesetz über faire Verbraucherverträge“, das im August veröffentlicht wurde. Wer dagegen verstößt, muss unter Umständen mit einem hohen Bußgeld rechnen, warnt Stefan Laing aus der Rechtsabteilung des ZDK.
Konkret geht es um Telefonanrufe bei Verbrauchern beziehungsweise Kunden. Dies ist nur noch dann erlaubt, wenn der Kunde einer Telefonwerbung zugestimmt hat. Zwar gilt das im Prinzip auch jetzt schon. Aber zukünftig muss diese Einwilligungserklärung nicht nur ausdrücklich, sondern in „angemessener Form“ dokumentiert und aufbewahrt werden.
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