Abgasmanipulation Auch ohne KBA-Intervention ein Mangel

Von Rechtsanwalt Joachim Otting 2 min Lesedauer

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Falsche Abgaswerte sorgen immer wieder für Ärger – nicht nur im VW-Umfeld. Schnell stellt sich die Frage eines Sachmangels, selbst wenn noch kein behördlicher Vorgang vorliegt. Allerdings liegt die Beweislast im reinen Verdachtsfall beim Käufer.

Auch wenn das KBA noch nicht bestätigt hat, dass eine Abgasmanipulation vorliegt, muss der Händler den Verdacht ernst nehmen.(Bild:  © WS-Design, Krit - adobe.stock.com)
Auch wenn das KBA noch nicht bestätigt hat, dass eine Abgasmanipulation vorliegt, muss der Händler den Verdacht ernst nehmen.
(Bild: © WS-Design, Krit - adobe.stock.com)

Immer wieder benennen Anwaltskanzleien Dieselfahrzeuge, deren Abgaswerte manipuliert sein sollen. Solange die Verjährungsfrist für Sachmängel noch nicht verstrichen ist, ist auch der Autohändler davon betroffen, wenn sich herausstellt, dass an diesem Vorwurf etwas dran ist.

In einem Rechtsstreit um Abgasmanipulationen bei einem Audi mit Drei-Liter-Dieselmotor verwies der Autohändler darauf, dass das Kraftfahrtbundesamt für Fahrzeuge mit einer bestimmten Motor-Getriebekombination keine Maßnahmen angeordnet hätte; insofern wäre der behauptete Mangel einer unzulässigen Aufwärmstrategie widerlegt. Das Berufungsgericht sah das auch so.