Abgefahrene Reifen dürfen in Bayern gewechselt werden

Von Doris S. Pfaff

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Aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern sind Besuche von Kfz-Werkstätten erlaubt, solange sie dringend sind. Ein Reifenwechsel galt bislang nicht als systemrelevant.

Ist der Reifen abgefahren, dürfen ihn die Werkstätten in Bayern auch wechseln.(Foto:  ADAC)
Ist der Reifen abgefahren, dürfen ihn die Werkstätten in Bayern auch wechseln.
(Foto: ADAC)

Es ist ein Ringen und Feilschen darum, was erlaubt ist und was nicht. Seitdem die Ausgangsbeschränkungen in Bayern bestehen, darf nur derjenige sein Zuhause verlassen, der ein dringendes Anliegen hat. Für die Kfz-Werkstätten bedeutet das: Ein Auto darf nur dann repariert werden, wenn es defekt ist.

Ist nur eine Beule im Blech, gilt das als Schönheitsreparatur und nicht als systemrelevant. Auch der saisonale Reifenwechsel fällt darunter. Sind die Reifen allerdings abgefahren, stellt sich inzwischen die Sachlage anders dar, teilte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk mit.

In diesem Fall justierte das bayerische Innenministerium nach und stufte blanke Reifen als systemrelevante und notwendige Reparatur ein. Weitere Coronavirus-Informationen des Staatsministeriums finden Interessierte hier.

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