ADAC-Test Vorabwarnung vor Kindersitz

Von sp-x 1 min Lesedauer

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Bis zur endgültigen Auswertung eines Kindersitztests wollte der ADAC nicht warten. Ein Produkt schnitt so schlecht ab, dass der Autofahrerclub eine Warnung aussprach. Der Hersteller hat bereits reagiert.

Bei den vom ADAC durchgeführten Crashtests mit Dummys zeigte der Kleinkindersitz von Peg Perego gravierende Sicherheitsmängel.(Bild:  ADAC)
Bei den vom ADAC durchgeführten Crashtests mit Dummys zeigte der Kleinkindersitz von Peg Perego gravierende Sicherheitsmängel.
(Bild: ADAC)

Es ist eine ziemlich seltene Vorgehensweise. Mehrere Wochen vor der Veröffentlichung eines neuen Kindersitz-Vergleichstests warnt der ADAC vor dem Kauf eines der getesteten Kleinkinder-Modelle. Betroffen sind der Sitz und die Isofix-Station „Viaggio Twist + Base Twist“ des Herstellers Peg Perego.

Crashtests mit Dummys, die entgegen der Fahrtrichtung und in Fahrtrichtung angeschnallt waren, offenbarten die gravierenden Sicherheitsmängel. Bei beiden Versuchsanordnungen brach der Stützfuß der Isofix-Basis, zudem löste sich die Sitzschale bzw. brach das Kunststoffgehäuse der Basis. In der Folge schleuderte der Dummy jeweils nach vorne, was laut ADAC im Ernstfall mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden ist.

Die im Rahmen des Verbraucherschutztests erfolgten Frontalaufprallversuche sind von der Unfallschwere an den Fahrzeugcrashtest von Euro NCAP (versetzter Frontalaufprall mit 64 km/h) angelehnt. Auf die Testprodukte wirken dabei deutlich höhere Kräfte als bei den gemäß UN Reg. 129 gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsversuchen für Kindersitze, die auch der betroffene Peg Perego erfüllt.

Aufgrund der Crashtest-Ergebnisse habe der italienische Hersteller die Auslieferung nach Deutschland bereits gestoppt, berichtet der Verkehrsclub. Bislang seien hierzulande nur wenige Sitzschalen ausgeliefert worden. Verbraucher hätten keinen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch gekaufter Sitze der betroffenen Serie, da das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfülle. Der ADAC rät Verbrauchern, die einen Sitz oder eine Schale gekauft haben, sich an den Kundendienst des Herstellers zu wenden und eine Kulanzregelung zu beantragen.

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