Jahreswechsel
Das kommt 2025 auf Autohäuser und Werkstätten zu
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E-Rechnungen, geänderte Aufbewahrungspflichten und wieder der farbliche Wechsel der HU-Plaketten: Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die auf Kfz-Betriebe und Autofahrer ab 2025 zukommen.
Das Jahr endet für Unternehmen mit einigen Unsicherheiten. Denn viele der von der Ampelregierung für 2025 geplanten Änderungen konnten nicht mehr verabschiedet werden. Für die Automobilbranche ist beispielsweise der ausbleibende Plan zur Einführung einer Sonderabschreibung für gewerblich genutzte E-Autos nachteilig. Außerdem kam im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung die eigentlich geplante Erhöhung des Bruttolistenpreises bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen von 70.000 auf 95.000 Euro nicht zustande. Außerdem sollte die bereits verabschiedete europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm umgesetzt werden.
Ungeachtet der nicht mehr realisierten Vorhaben bringt das Jahr 2025 für Autofahrer und Kfz-Betriebe wieder wichtige Veränderungen mit. Bei der Zusammenstellung der Übersicht unterstützte die Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die Redaktion.
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