Kaufrecht Als Verbraucher handeln oder nicht, das ist hier die Frage

Von RA Joachim Otting 6 min Lesedauer

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Die EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz spielen auch beim Autokauf eine große Rolle. Denn im Streitfall kommt es darauf an, ob der Käufer als Verbraucher gehandelt hat oder nicht. Daher sollten Händler dies sorgfältig abklären.

Oft ist nicht ganz klar, ob der Käufer als Verbraucher handelt oder nicht. Im Zweifel hilft nachfragen. Denn ein solcher ungeklärter Fall kann zu Ärger führen.(Bild:  © Yakobchuk Olena – adobe.stock.com)
Oft ist nicht ganz klar, ob der Käufer als Verbraucher handelt oder nicht. Im Zweifel hilft nachfragen. Denn ein solcher ungeklärter Fall kann zu Ärger führen.
(Bild: © Yakobchuk Olena – adobe.stock.com)

Nur der Verbraucher hat Widerrufsrechte beim finanzierten Kauf, beim Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen. Und nur wenn der Käufer ein Verbraucher ist, besteht die Pflicht zur vorvertraglichen Information und die Beweislastumkehr. Daher ist es schon bei der Vertragsgestaltung wichtig, den Käufer richtig einzuordnen: Muss er im Hinblick auf ihm zustehende Widerrufsrechte belehrt werden? Kommt die vorvertragliche Information zum Einsatz?

Der Verbraucherbegriff ist in § 13 BGB definiert: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.“ Hiermit wird kein „Sein“ beschrieben, sondern ein „Handeln für“. Und so muss man denken.