Mitarbeiterbeteiligungsprogramme Am Erfolg beteiligt

Von Harald Czycholl-Hoch 5 min Lesedauer

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Mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen können Betriebe dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Gesetzgeber hat hierfür die Rahmenbedingungen verbessert. Die juristischen und steuerlichen Fragestellungen sind aber weiter nicht zu unterschätzen.

Vom Erfolg des Unternehmens können auch die Mitarbeiter profitieren. Es gbit verschiedene Möglichkeiten, sie zu beteiligen.(Bild:  © photobyphotoboy – adobe.stock.com)
Vom Erfolg des Unternehmens können auch die Mitarbeiter profitieren. Es gbit verschiedene Möglichkeiten, sie zu beteiligen.
(Bild: © photobyphotoboy – adobe.stock.com)

Wer für den ältesten Mercedes-Händler der Welt, die Autohausgruppe S&G aus Karlsruhe, arbeitet, profitiert von einer besonderen Zusatzleistung: In Form einer stillen Beteiligung können die Mitarbeiter nämlich direkt am Erfolg des Unternehmens teilhaben. 34 Euro im Monat zahlen die Mitarbeiter dabei selbst in das Beteiligungsprogramm ein – das Geld wird ihnen direkt vom Nettogehalt abgezogen. S&G legt weitere 135 Euro im Jahr obendrauf; wer möchte, kann zudem seine vermögenswirksamen Leistungen für das Programm nutzen – dann zahlt der Arbeitgeber weitere 28 Euro im Monat. Anschließend bleibt das Geld für fünf Jahre liegen und wird in jener Zeit durch den Arbeitgeber verzinst. „Wir zahlen dabei zwei Prozent mehr Zinsen als die örtliche Sparkasse“, erklärt Thomas Brauch, Leiter Personal bei S&G. Die Zinsen werden jedes Jahr im Januar an die Mitarbeiter ausgeschüttet, nach Ablauf der fünf Jahre wird das angesparte Guthaben ausgezahlt. Dabei müssen die Mitarbeiter die Zinsen versteuern, wobei sie dafür ihren Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen können. Die Rückzahlung der Beteiligung ist steuerfrei, zudem können Mitarbeiter in niedrigeren Gehaltsstufen (z.B. Auszubildende oder Teilzeitbeschäftigte) die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.

Das Beteiligungsprogramm gibt es bei S&G bereits seit 1992. „Für uns ist das ein Instrument der Mitarbeiterbindung“, betont Personalchef Brauch. „Es ist ein zusätzlicher Anreiz, dem Unternehmen treu zu bleiben.“ Das ist in Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels nicht zu unterschätzen. Unternehmen sind gefordert, sich etwas einfallen zu lassen, damit die begehrten Fachkräfte ausgerechnet bei ihnen einen Arbeitsvertrag unterschreiben – und selbigen nicht bei der nächstbesten sich bietenden Gelegenheit wieder kündigen.