Anpassung des RKÜB-Formulars
Wegen des neuen Rechtsdienstleistungsgesetz hat der ZDK das Formular zur Reparturkosten-Übernahme in wesentlichen Punkten angepasst.
Das Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat mit Wirkung vom 1.7.2008 die von ihm unverbindlich empfohlene Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) in einigen wesentlichen Punkten geändert. Damit berücksichtigt der Verband die Möglichkeiten, die sich den Betrieben durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz eröffnen. Insbesondere kann die Werkstatt nun Forderungen gegenüber Versicherungen unmittelbar geltend machen.
Neue Regelungen enthält die RKÜB in Teil B (Zahlungsanweisung und Abtretung). In der aktuellen Version bezieht sich die Zahlungsanweisung bei Bedarf nicht mehr nur auf die Reparaturkosten, sondern auch auf die im Sachverständigengutachten gegebenenfalls ausgewiesene merkantile Wertminderung, die eigenen Mietwagenkosten (wenn die Reparaturwerkstatt selbst den Mietwagen stellt), eigene Abschleppkosten (wenn die Werkstatt das verunfallte Fahrzeug selbst eingeschleppt hat) sowie die Schadenpauschale. Sofern diese Kosten angefallen sind, können sie durch Ankreuzen in die Zahlungsanweisung mit aufgenommen werden.
Ebenfalls neu ist die Abtretung "erfüllungshalber". Sie ersetzt das früher verwendete Sonderformular "Sicherungsabtretung". Mit der Unterzeichnung durch Kunde und Werkstatt wird die Werkstatt - im Gegensatz zur bisherigen Sicherungsabtretung - unmittelbar Inhaber der Forderung gegenüber dem leistungsverpflichteten Versicherer. Mit der Abtretung erfüllungshalber hat die Werkstatt die Möglichkeit, streitige Forderungen gegenüber dem Versicherer unmittelbar geltend zu machen. Sie kann aber ungeachtet der Abtretung nach wie vor den säumigen Kunden direkt in Anspruch zu nehmen. Dies ist insbesondere für Fälle von Bedeutung, in denen sich nachträglich eine Haftungsquote herausstellt.Das neue RKÜB-Formular ist unter anderem über den Formularverlag Vogel Forma erhältlich (Tel.: 0931/418-2432).