Bilanz der Autoversicherer Mehr Diebstähle von Airbags und Lenkrädern

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Die Kriminalität rund um das Auto steigt. So auch bei Autoteilen: Der GDV verzeichnete bei solchen Diebstählen einen Schadenszuwachs um neun Prozent auf rund 124 Millionen.

Auch die Zahl von Autoteile-Diebstählen steigt: Vor allem Lenkräder inklusive Airbag stehen auf der Liste der Kfz-Kriminellen weit oben, ermittelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV).(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Auch die Zahl von Autoteile-Diebstählen steigt: Vor allem Lenkräder inklusive Airbag stehen auf der Liste der Kfz-Kriminellen weit oben, ermittelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV).
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Nicht nur die Zahl der Autodiebstähle hat zugenommen, sondern auch die der Diebstähle von Autoteilen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet von einem deutlichen Anstieg von Teilediebstählen bei kaskoversicherten Fahrzeugen. Im vergangenen Jahr wurden demnach in 63.000 Fällen Teile wie Airbags, Lenkräder und Katalysatoren entwendet. Das waren 2.000 Fälle mehr als 2022. Die wirtschaftlichen Folgen und die dabei entstandenen Schäden übersteigen oft den Wert der gestohlenen Autoteile, so der GDV.

Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, erklärt, dass die durchschnittlichen Schäden pro Fall fast 2.000 Euro (Brutto) betragen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 125 Euro pro Fall im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt summieren sich die Schäden durch Teilediebstähle auf etwa 124 Millionen Euro, was einem Anstieg von neun Prozent entspricht. Zusätzlich zahlten Kfz-Versicherer im Jahr 2023 über 310 Millionen Euro für den Diebstahl kompletter Fahrzeuge.

Im Falle eines Teilediebstahls stellt sich für Fahrzeugbesitzer die Frage nach der Haftung ihrer Versicherungen. Teilediebstähle von fest verbauten Teilen sind durch eine Kaskoversicherung abgedeckt. Bei Diebstählen hat die Höhe des Schadens keine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Wertsachen, die nicht fest im Fahrzeug verbaut sind – wie Smartphones oder tragbare Navigationsgeräte – werden in der Regel nicht von der Kaskoversicherung ersetzt.

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