AU-Schulungen dürfen in 2021 nachgeholt werden

Von Doris Pfaff

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Nicht mehr alle vorgeschriebenen Schulungen für Prüfer in den Kfz-Betrieben konnten aufgrund der Corona-Krise in diesem Frühjahr stattfinden. Dennoch bleibe die Prüfbefähigung vorerst bestehen, teilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.

Auch wenn die Schulungen für die AU, AUK, GAP und SP aktuell nicht stattfinden können, verlieren die Fachkräfte in den Werkstätten nicht ihre Prüfbefähigung.(Bild:  ZDK)
Auch wenn die Schulungen für die AU, AUK, GAP und SP aktuell nicht stattfinden können, verlieren die Fachkräfte in den Werkstätten nicht ihre Prüfbefähigung.
(Bild: ZDK)

Auch wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen für die AU, AUK, GAP und SP in diesem Jahr nicht stattfinden konnten oder können, bleibt die Prüferlaubnis gültig. Werkstätten müssen nicht um ihre Anerkennung fürchten, teilt der ZDK mit.

Der Kfz-Verband hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über die abgesagten Schulungen informiert und um eine Regelung gebeten. Das Ministerium habe inzwischen positiv reagiert und erklärt, in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu empfehlen, so der ZDK. Die wegen der Corona-Krise stornierten Schulungen dürften im nächsten Jahr nachgeholt werden. Die jeweilige Prüfbefugnis der verantwortlichen Personen und Fachkräfte bleibe solange bestehen.

Diese Empfehlungen können beim BMVI abgerufen werden und beziehen sich auf die Schulungen zu AU/AUK und SP nach Anlage VIIIc StVZO, GSP/GAP nach XVIIa StVZO als auch auf Schulungen zu Fahrtschreibern und Kontrollgeräten nach Anlage XVIIId StVZO.

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