AU: Vorgehensweise bleibt gleich
Das Verkehrsministerium stellt klar: Es bleibt auch künftig beim bewährten Procedere.
Es bleibt auch künftig beim bewährten Procedere im Hinblick auf die Abgasuntersuchung. Im Zusammenhang mit der am 1. Dezember 2008 in Kraft tretenden neuen AU-Richtlinie traten verschiedentlich die Irritationen zu den künftig vorgesehenen Nachweis-Siegeln und Prägezangen auf.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) stellte unter Bezug auf ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums jetzt dazu klar, dass diese Fragen bereits durch die 41. Änderungsverordnung zur StVZO und die dazugehörige AU-Richtlinie eindeutig geklärt sind. Die Regelungen zur Verwendung der AU-Nachweis-Siegel und Prägezangen kommen danach ab 1. Januar 2010 zur Anwendung.
Der Bezugsweg der AU-Nachweis-Siegel und Prägezangen erfolgt unverändert über die anerkennenden Stellen so wie es bei den AU-Plaketten, SP-Marken sowie AUK- und GAS-Nachweis-Siegeln von Anfang an gehandhabt wurde.
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