Auch Umweltplakette ist zu bezahlen
Der ZDK ist der Auffassungen, dass Versicherer bei Glasschäden auch eine neue Umweltplakette auf der Frontscheibe zahlen müssen.
Häufig weigern sich Versicherungen, bei Haftpflichtschäden oder teilkaskoversicherten Glasschäden auch die Kosten für eine neue Feinstaubplakette zu zahlen. Der ZDK ist der Auffassung, dass diese Kosten im Versicherungsumfang enthalten sind.
Die Argumentation des Kfz-Verbandes: Feinstaubplaketten sind schon laut Gesetz so herzustellen, dass sie nicht von der Scheibe entfernt werden können, ohne sich dabei selbst zu zerstören. Damit ist die Plakette Bestandteil der Scheibe. Insoweit unterscheiden sich Feinstaubplaketten nicht von den Scheibenbeschichtungen oder Folien, die bei Haftpflichtschäden ebenfalls zu ersetzen sind.
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