Verkehrsrechtler und -sicherheitsexperten empfehlen, den Autoherstellern nicht länger den exklusiven Zugriff auf Fahrzeugdaten zu gewähren. Außerdem lehnen sie die Anhebung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer ab.
Der Zugriff auf von Fahrzeugen generierten Daten soll nicht allein dem Hersteller erlaubt sein, sondern auch dem Verbraucher. Zu dieser Empfehlung kommen die Rechts- und Verkehrsexperten des 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Drei Tage debattierten Fachleute in Goslar über Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit. Am Freitag präsentierten sie ihre Ergebnisse der Arbeitskreise und richteten Forderungen an Gesetzgeber. Ein Arbeitskreis hat sich mit dem Thema Fahrzeugdaten und den Zugriff darauf beschäftigt.
Die Experten forderten die Bundesregierung auf, den exklusiven Zugriff der Hersteller auf Fahrzeugdaten zu beenden. Die digitalen Daten sollten stattdessen etwa direkt im Auto oder auf unabhängigen Servern gespeichert werden. Wer die Daten produziere, müsse generell die Hoheit über diese haben, hieß es.
Zudem forderten sie, dass die Data-Act-Richtlinie der Europäischen Union, die bisher als Entwurf vorliegt, um gesonderte Regelungen für Fahrzeugdaten ergänzt wird. Der Data Act soll Verbrauchern und Unternehmen Daten vernetzter Produkte zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen. Eine weitere EU-Verordnung solle so angepasst werden, dass Autos auch den Standort und die Uhrzeit speichern, um Unfallanalysen zu ermöglichen.
130-Prozent-Regelung bleibt
Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten in Goslar einen Arbeitskreis zum Thema Haftungsrecht. Die Teilnehmer sprachen sich dafür aus, dass die sogenannte 130-Prozent-Regelung weiter Bestand haben soll. Diese Regelung besagt, dass die Autoreparatur nach einem Unfall bis zu 30 Prozent mehr kosten darf als der Kauf eines Ersatzfahrzeuges – der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers aber dennoch zahlen muss. Der Arbeitskreis begründete das vor allem mit Schwierigkeiten bei der Beschaffung eines neuen Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Für Fahrer von E-Scootern hat sich der Verkehrsgerichtstag gegen höhere Promillegrenzwerte ausgesprochen. Für eine Straftat empfiehlt der Verkehrsgerichtstag wie bisher eine Grenze von 1,1 Promille – ebenso wie beim Auto. Ab 0,5 Promille solle eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Darüber hinaus forderte der Gerichtstag, dass bei Fahrten mit 1,1 Promille nicht per se der Führerschein entzogen werden müsse. Je nach Fall sollten Gerichte auch die Möglichkeit haben nur ein Fahrverbot auszusprechen, hieß es. Verschiedene Verbände begrüßten diese Entscheidung, darunter der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und der TÜV-Verband. Auch Bremens Innensenator, Ulrich Mäurer (SPD), zeigte sich zufrieden: „Alkohol trinken und E-Scooter fahren gehören nicht zusammen.“ Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte zudem im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) Anbieter von E-Scootern auf, Nutzer bei Fehlverhalten zu sperren.
Keine Meldepflicht fahrungeeigneter Menschen
Der Gerichtstag sprach sich auch gegen eine ärztliche Meldepflicht fahrungeeigneter Menschen aus. Das Thema wurde im Vorfeld der Konferenz viel diskutiert. Einer der Hauptgründe gegen die Meldepflicht sei der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient, hieß es.
Allerdings solle Ärzten die Möglichkeit gegeben werden, in bestimmten Fällen fahrungeeignete Menschen der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Konkret, wenn der begründete Verdacht auf eine Fahruneignung bestehe und therapeutische sowie beratende Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Dazu brauche es genaue Angaben, an denen sich Ärzte orientieren können. In akuten Fällen dürfen Ärzte bereits heute Patienten an Behörden melden.
Weiter brauche es verkehrsmedizinische Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte. Für Patienten seien niedrigschwellige Angebote zum Erhalt der Fahreignung, wie etwa Fahrsicherheitstrainings, sowie mehr alternative Mobilitätsangebote notwendig.
Letzte Generation störte Podiumsdiskussion
Der Verkehrsgerichtstag fand von Mittwoch bis Freitag in Goslar statt. 1.624 Teilnehmer aus Deutschland und dem europäischen Ausland nahmen an der jährlichen Tagung teil. Sie zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrsrechtlern und -sicherheitsexperten in Deutschland. Zum Abschluss werden traditionell Empfehlungen abgegeben, die als maßgeblich bei der Gesetzgebung in Deutschland gelten – sich teilweise aber auch an die Europäische Union richten sollen. Am Freitag störten Aktivisten der Letzten Generation kurz eine Podiumsdiskussion mit Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne). Sie forderten unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen.
Stand: 08.12.2025
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