Urteil zum Umweltbonus
Autohändler haftet nicht für E-Prämie
Muss ein Autohändler seine Kunden auf das rechtzeitige Beantragen einer staatlichen E-Prämie hinweisen? Diese Frage hatte das AG Duisburg-Hamborn zu klären, weil sich ein Autokäufer im Dezember 2023 um den Umweltbonus betrogen sah und Schadensersatz verlangte.
Gerade erst hat die Bundesregierung eine neue Kaufprämie für E-Autos auf den Weg gebracht. Käufer kalkulieren diese meist in den Neuwagenkauf mit ein, obgleich der staatliche Zuschuss wie in der Vergangenheit erst nach dem Kauf und nach der Fahrzeugzulassung möglich ist.
Auch wenn Autohändler mit der Prämie werben, stehen sie bei der Gewährung dieser nicht in der Pflicht. Das stellte das AG Duisburg-Hamborn (Urteil vom 13.05.2025, Az. 7 C 7/25) klar. Ein Duisburger Käufer hatte gegen seinen Autohändler geklagt und vom ihm Schadensersatz für die Umweltprämie gefordert.
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