Datenschutz Autohäuser erhalten Abmahnungen wegen Google-Schriften

Von Doris S. Pfaff

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Anwaltskanzleien fordern Schadenersatz von Kfz-Betrieben, weil diese rechtswidrig Google Fonts auf ihren Internetseiten eingebunden hätten. Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) empfiehlt, den Forderungen nicht ungeprüft nachzukommen.

Wer Google-Schriftarten auf seinen Internetseiten einbindet, muss dies datenschutzkonform tun, ansonsten ist das rechtwidrig. Derzeit erhalten Betriebe deshalb Abmahnungen und werden zu Schadenersatzzahlungen aufgefordert. (Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Wer Google-Schriftarten auf seinen Internetseiten einbindet, muss dies datenschutzkonform tun, ansonsten ist das rechtwidrig. Derzeit erhalten Betriebe deshalb Abmahnungen und werden zu Schadenersatzzahlungen aufgefordert.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Wer Google-Schriftarten (Google Fonts) auf seinen Webseiten verwendet, verstößt mitunter gegen den Datenschutz. Zwar sind dazu bislang keine Gerichtsverfahren bekannt geworden, aber aktuell mehren sich Abmahnungen und Abmahnversuche durch einzelne Anwaltskanzleien, die auch Autohäuser ins Visier genommen haben. Konkret wird den Autohäusern vorgeworfen, die Google-Schriftarten nicht datenschutzkonform eingebunden und damit die Persönlichkeitsrechte von Mandanten verletzt zu haben, die die Internetseiten besucht hatten.

Zum Hintergrund: Durch eine fehlerhafte Einbindung der Google Fonts auf Internetseiten werden automatisch die IP-Adressen der User an Google weitergeleitet. Das geschieht dann, wenn die Google-Schriftarten vom Betreiber der Internetseite nicht auf die Seite heruntergeladen wurden, sondern per remote über die Server von Google nachgeladen werden. Damit kommt der US-Konzern automatisch und ohne Einverständnis an die Daten der Nutzer.