THG-Quotenhandel für E-Autos Autohäuser können jetzt Kundenanträge übernehmen

Von Doris S. Pfaff

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Autohäuser können ab sofort die Anträge ihrer Kunden annehmen, die am THG-Quotenhandel teilhaben wollen. Damit bietet sich den Kfz-Betrieben ein neues Geschäftsmodell, das sie über die Plattform geld-für-eAuto.de abwickeln können.

Ab sofort können Autohäuser auch die Anträge zur Teilhabe am THG-Quotendeal für die E-Autos ihrer Kunden abwickeln. Davon profitieren der Kunde und das Autohaus.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Ab sofort können Autohäuser auch die Anträge zur Teilhabe am THG-Quotendeal für die E-Autos ihrer Kunden abwickeln. Davon profitieren der Kunde und das Autohaus.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die ZusammenStromen GmbH zünden die dritte Stufe der Branchenlösung zur Teilhabe der Kfz-Betriebe an der THG-Minderungsquote (Treibhausgas-Minderungsquote).

Autohäuser können jetzt die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für reine Elektrofahrzeuge ihrer Kunden auch komplett übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen. Und damit auch Geld verdienen.