Das Bundesland Sachsen geht ab kommenden Montag in den harten Lockdown. Davon ist auch der Einzelhandel betroffen. Verkauft werden darf nur das, was der Grundversorgung dient. Der Autohandel muss demnach schließen. Das hat der sächsische Landtag am Freitagnachmittag beschlossen.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer fährt den Freistaat herunter.
(Bild: photothek.net/Sächsische Staatskanzlei)
Für Deutschland zeichnet sich ein harter Lockdown immer mehr ab. Zunehmend mehr Bundesländer ziehen angesichts der neuen Rekordzahlen an Covid-19-Infizierten die Notbremse.
Zwar gilt seit diesem Samstag für Baden-Württemberg eine Ausgangssperre, es bestehen aber keine Einschränkungen für den Einzelhandel. Anders als in Sachsen, dem Bundesland mit den meisten Infizierten.
Ab kommenden Montag geht Sachsen in einen echten Lockdown. „Schließen müssen Einkaufszentren, Einzelhandel sowie Ladengeschäfte mit Ausnahme zulässiger Telefon- und Online-Angebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung ", heißt in der neuen Verordnung, die der sächsische Landtag am Freitagnachmittag in einer Sondersitzung verabschiedet hat.
Erlaubt ist nur die Öffnung von Geschäften und Märkten, die der Grundversorgung des täglichen Bedarfs dienen: „Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten, einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen sowie selbstproduzierende und -vermarktende Baumschulen, Gartenbaubetriebe und Floristen.“
Anders als im Entwurf, den Ministerpräsident Michael Kretschmer vorgelegt hatte, wird der Autohandel aktuell nicht mehr unter den Ausnahmen aufgeführt und muss nun demnach schließen.
Auch der Thüringer Landtag hat weitere Verschärfungen beschlossen. Ab dem 19. Dezember muss in Thüringen ebenfalls der Einzelhandel schließen. Allerdings gibt es mehr Ausnahmen als in Sachsen. So werden beispielsweise die Autohäuser explizit genannt und dürfen geöffnet bleiben. Die Maßnahmen gelten wie in Sachsen und Baden-Württemberg bis zum 10. Januar.
Für Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls Verschärfungen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte am Freitag den sofortigen Lockdown gefordert. Ab Montag ist für NRW bereits der Präsenzunterricht ab der achten Klasse aufgehoben, auch die Lockerungen für Weihnachten soll es so nicht geben. Weitere Entscheidungen sollen Anfang der Woche getroffen werden.
Baden-Württemberg hat zwar zuerst den Lockdown beschlossen, aber bislang keine Einschränkungen für den Einzelhandel verhängt. Seit diesem Samstag gilt eine landesweite Ausgangssperre für einen Zeitraum von vier Wochen. Wegen steigender Corona-Zahlen gilt seit Samstag in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung. Die eigene Wohnung darf ab 20 Uhr bis 5 Uhr morgens nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.
Auch tagsüber solle man sich nicht ohne Gründe draußen aufhalten. Ausnahmen können etwa die Arbeit oder ein Arztbesuch, Einkäufe und Sport sein, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der Landespressekonferenz mitgeteilt.
Im Vorfeld hatte zunächst die Nachricht die Runde gemacht, dass der Einzelhandel wieder geschlossen werden sollte. Erlaubt sein sollte nur das, was für die Deckung des täglichen Bedarfs benötigt wird. Das wurde jedoch nicht umgesetzt. Einkäufe sind weiterhin erlaubt, somit darf auch der Autohandel in Baden-Württemberg geöffnet bleiben.
Kfz-Werkstätten waren beim ersten Lockdown im Frühjahr bereits als systemrelevant definiert worden und durften trotz Lockdown weiterarbeiten. Der Autohandel musste zwar zunächst schließen, durfte aber früher als viele andere Einzelhändler wieder öffnen.
Kfz-Gewerbe in großer Sorge
Dass der Autohandel doch wieder schließen muss, davor hat das Kfz-Gewerbe große Sorge und hat entsprechende Appelle an die Politik geschickt. Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg, hatte noch am Freitagmorgen die Politik darum gebeten, die Autohäuser nicht zu schließen, denn auch diese seien „für den gesamten Bereich der Automobilwirtschaft mit Herstellern und Zulieferern systemrelevant; bei Schließung des Kfz-Handels können keine oder weniger produzierte Fahrzeuge abgenommen werden“, schrieb Beuß.
Hersteller und Händler würden Jahresziele verfehlen, was im Automobilhandel wegen ausfallender Boni-Zahlungen verheerende Konsequenzen hätte. Ebenso hätte eine Schließung der Zulassungsstellen katastrophale Auswirkungen auf das Jahresschlussgeschäft und auf Eigenzulassungen, die der Handel brauche, um seine Ziele zu erreichen, argumentierte Beuß.
Stand: 08.12.2025
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Baden-Württemberg hält an Lockerung für Weihnachten fest
Zwar werden in Baden-Württemberg die Kontakte drastisch eingeschränkt, aber über Weihnachten – vom 23. bis 27. Dezember – gelockert. Dann soll der Besuch von privaten und religiösen Veranstaltungen auch nachts noch erlaubt sein. Der öffentliche Ausschank von Alkohol wird verboten. Die Maßnahmen sollen vorerst für vier Wochen bis zum 10. Januar gelten.
Unterdessen wird der Ruf nach einer bundeseinheitlichen Regelung lauter. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte gegenüber dem „Spiegel“ den sofortigen Lockdown gefordert und davor gewarnt, mit weiteren Verschärfungen bis nach Weihnachten zu warten.
Mehrere Ministerpräsidenten haben sich inzwischen für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen. Noch an diesem Sonntag soll es dazu laut Medienberichten ein Treffen der Länder mit der Bundeskanzlerin geben.