„Autos haben keine ethischen Rechte“

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Schuldfrage im „Aschaffenburger Fall“

Wer trägt die Schuld? Hilgendorf erörterte anhand des Falls einerseits die zivilrechtlichen Haftungsfragen und andererseits die Erwägungen im Hinblick auf die mögliche strafrechtliche Verantwortung auch der Fahrzeugkonstrukteure. Er setzte sich mit der schwierigen ethischen Fragestellung auseinander, welche Algorithmen der Fahrzeugkonstrukteur in Zukunft programmieren könne, um die Frage zu beantworten, ob in einer Notsituation ein oder zwei Leben geopfert werden, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht.

Bei Sascha Kremer, Fachanwalt für IT-Recht, stand das „Internet der Dinge“ samt dem Datenschutz im Vordergrund. Kremer erläuterte nicht nur den Begriff „Smart Car“, sondern gab auch einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen im Datenschutzrecht. Entscheidend dabei sei für die Zukunft unter anderem die Schaffung von Transparenz über die Verarbeitung der Daten insbesondere gegenüber dem Fahrzeugnutzer. Als ein generelles Problem arbeitete Kremer heraus, dass permanent ein Wettlauf zwischen Technik und Recht stattfinde, was nur der Gesetzgeber auf Sicht lösen könne.

Hintergründe von BGH-Entscheidungen

Bereits zur Tradition des Autorechtstags gehört der Auftritt eines Richters des Bundesgerichtshofes. Wie in den Jahren zuvor erläuterte Karin Milger, Vorsitzende Richterin am BGH, die aktuelle Rechtsprechung zum Leasing, dem Autokauf bei Ebay und im Fernabsatz sowie zum Gewährleistungsrecht.

Bei mehreren Entscheidungen standen der Autokauf bei Ebay und der Fernabsatz im Fokus. Bei einer Auktion stellte ein Verkäufer einen VW Golf zum Startpreis von einem Euro bei Ebay ein. Nach dem Startangebot durch einen Dritten boten nur noch der Kläger und Beklagter, Letzterer unter anderem Mitgliedskonto. Am Ende lag das Gebot bei 17.000 Euro (VIII ZR 103/15).

Der Bieter klagte gegen den Verkäufer und verlangte die Lieferung des Fahrzeugs zu 1,50 Euro. Zu Recht. Aus Sicht des Senats kam der Kaufvertrag zustande. Denn Eigengebote sind unwirksam und bleiben außer Betracht. Richterin Milger warnt: „Eigengebote sind – gerade wegen ihrer Unwirksamkeit – gefährlich!“ Es sei am Gericht bekannt, dass diese Art weit verbreitet sei, aber man solle lieber nicht darauf vertrauen, dass es nicht rauskommt.

Milger erörterte noch zahlreiche weitere Entscheidungen und gab einen Ausblick auf anstehende Verfahren. Diese stehen dann beim 11. Deutschen Autorechtstag im Fokus, der am 22. und 23. März 2018 stattfindet.

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