Die geplante Regulierung der EU zum Austausch von Traktionsbatterien für Elektroautos steht in der Kritik des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Denn künftig dürften freie Werkstätten solche Arbeiten nicht mehr durchführen.
Wennn die Pläne der EU zur Regulierung zum Austausch und zur Reparatur von E-Autobatterien durchkommen, wäre das für die freien Kfz-Werkstätten fatal. Der ZDK hat seine Bedenken und Widerspruch eingereicht.
(Bild: ProMotor)
Nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gefährdet der Vorschlag die Wettbewerbsfreiheit und widerspricht bereits bestehenden EU-Regelungen. Würde die Regelung so kommen, dürften zukünftig freie Werkstätten nicht mehr E-Auto-Batterien reparieren oder gegen neue austauschen.
Darum geht es: Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem delegierten Rechtsakt, der die Bedingungen für den Austausch von wiederaufladbaren elektrischen Energiespeichersystemen (REESS) in batterieelektrischen Fahrzeugen neu regeln soll. Ziel der EU ist es, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, die bei einem Batteriewechsel nach Ablauf der üblichen Lebensdauer – sechs bis sieben Jahre – auftreten können. Nach Darstellung der Kommission droht ohne eine klare Regelung eine Ungültigkeit der Typgenehmigung, wenn modernere Batterietechnologien beim Austausch eingesetzt werden.
Neue Regulierung bedroht unabhängige Werkstätten
Um diese rechtlichen Lücken zu schließen, möchte die Kommission Artikel 55 und 56 der Verordnung (EU) 2018/858 aktivieren und ein Zulassungssystem für Ersatzteile etablieren. Die Anforderungen an Leistung, Prüfung und Verpackung der Traktionsbatterien würden damit verschärft und REESS ausdrücklich im Anhang VI der Verordnung aufgeführt. Was scheinbar als pragmatische Lösung für ein technisches Problem gedacht ist, hätte tiefgreifende Konsequenzen, warnt der ZDK.
Denn künftig dürften Batterien nur noch in vom Hersteller autorisierten Werkstätten getauscht werden. Nach Ansicht des ZDK wäre dies ein gravierender Eingriff in den Wettbewerb, bestehende EU-Gesetze und die wirtschaftliche Existenz freier Kfz-Betriebe. Der Verband warnt, dass die geplante Regulierung die Handlungsfähigkeit freier Werkstätten massiv einschränkt und dem Serviceangebot für Verbraucher schadet.
Sicherheitsargumente und Auswirkungen auf den Markt
Die Kommission argumentiert mit Sicherheitsanforderungen und Typgenehmigungen, doch der ZDK betont, dass bereits europaweit verbindliche Qualifikations- und Prüfstandards für Hochvolt-Systeme bestehen. Zudem drohen durch den Ausschluss freier Werkstätten längere Reparaturzeiten, höhere Kosten und ein massiverer Wettbewerbsnachteil für unabhängige Betriebe. Der Verband fordert, dass qualifizierte Werkstätten weiterhin Zugang zum Batterietausch behalten und auf bestehende Transparenz- und Sicherheitsstandards zurückgegriffen wird.
FACHTAGUNG FREIE WERKSTÄTTEN 2025
Die Fachtagung Freie Werkstätten ist die Zukunftsplattform für markenunabhängige Kfz-Betriebe. Am 11. Oktober 2025 geht die Branchenveranstaltung in die nächste Runde. In praxisnahen Vorträgen werden die Themen diskutiert, die freie Betriebe aktuell beschäftigen – vom freien Zugang zu Fahrzeugsystemen über Digitalisierung bis hin zu Regressforderungen der Versicherer. Ergänzend dazu erwarten Sie in der Live-Werkstatt Produktvorführungen und praxisorientierten Lösungen.
Die Zeit drängt: Denn schon am 2. Oktober soll sich ein Gremium der EU mit der Regulierung befassen. Mit einer umfangreichen Stellungnahme, in dem der ZDK insbesondere auf die Situation der Freien Werkstätten hinweist und auf die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Entscheidung.
Hohe Investitionen in die E-Mobilität
Viele der über 40.000 Kfz-Werkstätten, davon rund zwei Drittel freie Betriebe mit mehr als 100.000 Mitarbeitern, haben in den letzten Jahren massiv in Elektromobilität investiert.
„Schulungen für Hochvolt-Arbeitsplätze kosten rund 3.500 Euro pro Mitarbeiter, isoliertes Werkzeug schlägt mit ca. 500 Euro zu Buche, Elektrowerkzeuge und Prüfgeräte kosten etwa 3.000 Euro, Hebevorrichtungen für Traktionsbatterien bewegen sich im vierstelligen Bereich, und persönliche Schutzausrüstung liegt bei circa 300 Euro pro Mitarbeiter. Zusätzlich kommen markenspezifische Spezialwerkzeuge hinzu. Insgesamt entstehen für eine freie Werkstatt leicht Investitionen im fünfstelligen Bereich pro Arbeitsplatz. Viele Betriebe haben diese Kosten bereits gestemmt, um auf die wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen vorbereitet zu sein. Wird der Austausch von Batterien nun exklusiv Vertragswerkstätten vorbehalten, bedeutet das nicht nur die Entwertung dieser Investitionen, sondern bedroht direkt die wirtschaftliche Existenz tausender freier Werkstätten“, erläutert der ZDK.
ZDK fordert Erhalt des Zugangs zur Reparatur und zum Austausch
Der Verband fordert daher, dass der Zugang zum Austausch von Traktionsbatterien für alle qualifizierten Werkstätten erhalten bleibt. Dazu sollen Zertifizierungen und Qualifikationen europaweit anerkannt werden, die Pflicht zur ausschließlichen Installation durch OEM-Werkstätten gestrichen sowie die Integration des digitalen Batteriepasses als Standardinstrument sichergestellt werden.
Stand: 08.12.2025
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