BDK definiert "Jungwagen-Leasing" neu
Jungwagen-Leasing jetzt noch attraktiver: Die Bank Deutsches Kraftfahrzeug-Gewerbe hat ihr Leasing-Angebot zum 1. Juli ausgweitet.
Die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) hat beim Jungwagen-Leasing nachgelegt: "Jungwagen" sind nach neuer BDK-Lesart alle Fahrzeuge, die höchstens 18 Monate alt sind und einen Kilometerstand von maximal 30.000 Kilometern aufweisen. Damit hat die Branchenbank die Definition noch weiter gefasst und die Laufleistung von Jungwagen zum 1. Juli 2008 um 10.000 Kilometer angehoben.
Laut einer BDK-Mitteilung vom Donnerstag übernimmt die Branchenbank weiterhin das Restwertrisiko bei Kilometer-Verträgen, sofern der Leasingvertrag nicht weniger als 24 Monate läuft. "Bei Kilometer-Verträgen mit einer Laufzeit von unter 24 Monaten ist grundsätzlich eine Rückkaufvereinbarung erforderlich. Ansonsten bleibt es dabei: Bei Einhaltung unserer Restwerte übernimmt die BDK das Restwertrisiko bei Kilometer-Verträgen. Denn wir wollen unsere Partner bei der Vermarktung junger Gebrauchter weiterhin entlasten, wie beispielsweise mit der Anhebung des Kilometerstandes“, erklärt BDK-Vertriebsdirektor Gregor Ries.
Mit der Erweiterung des Jungwagen-Leasings runde die BDK ihr Produktportfolio für die Partner im Autohaus ab und biete den Händlern attraktive und maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen, heißt es in der Mitteilung weiter.