BDK mit neuer Restschuldversicherung

Von Joachim von Maltzan

Anbieter zum Thema

Die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat für ihre Restschuldversicherung die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie umgesetzt und bietet ihren Händlern damit die jeweils rechtlich passende Alternative.

Dr. Hermann Frohnhaus ist Sprecher der Geschäftsführung der BDK.(Bild:  BDK)
Dr. Hermann Frohnhaus ist Sprecher der Geschäftsführung der BDK.
(Bild: BDK)

Für jeden Kunden die passende Restschuldversicherung (RSV) zum Autokredit: Die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) macht das mit ihren neuen RSV-Produkten auch in Anbetracht der durch die Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie verschärften gesetzlichen Vorschriften möglich. Ganz automatisch und dem jeweiligen Vermittlerstatus des Händlers entsprechend stellt die unabhängige Autobank zu jeder Finanzierungskonstellation eine gewerberechtskonforme RSV bereit. Für ihre Handelspartner schließt die BDK damit das Risiko aus, gegen die Vorgaben der Gewerbeordnung sowie die darin definierten Beitragsgrenzen zu verstoßen. Und während Händler die Produkte RSV und RSV-Plus rechtssicher vermitteln können, profitieren Autokäufer beim Abschluss dieser Versicherungen von zusätzlichen Leistungen.

Rechtssicherheit und erweiterte Leistungen

„Wir nehmen unseren Handelspartnern die Unsicherheit beim Thema Restschuldversicherung und steigern mit unseren neuen RSV-Produkten sogar den Mehrwert für Autohauskunden“, erklärt Hermann Frohnhaus, Sprecher der Geschäftsführung der BDK.

Mit ihrem erweiterten Leistungsumfang bieten RSV und RSV-Plus Vorteile gegenüber den herkömmlichen Produkten am Markt. Hat ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsdeckung, beispielsweise weil er über 65 Jahre alt ist, kommt die Restschuldversicherung der BDK bei Eintritt einer schweren Krankheit zum Tragen. Ebenfalls positiv: Im Schadenfall entfällt die Überprüfung von Vorerkrankungen. Abgesehen von Leistungsfällen, die durch einen Unfall entstehen, führt die BDK stattdessen eine pauschale Wartezeit von drei Monaten für alle Risiken ein.

„Unserer Überzeugung nach bieten wir damit im Hinblick auf die Bedürfnisse von Kunden und Kfz-Handel die optimale Restschuldversicherung“, betont Dr. Frohnhaus. „Auch in Zukunft haben unsere Handelspartner also die Möglichkeit, das attraktive Ertragspotenzial aus diesen Zusatzprodukten in vollem Umfang auszuschöpfen.“

(ID:45335616)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung