CarGarantie betreibt Call Center Recht Bei Anruf guter Rat garantiert

Redakteur: Elvira Minack

Seit dem 1. Januar 2002 gilt die EU-weite Sachmangelhaftung. Sie verlangt, mindestens ein Jahr Gewährleistung für Gebrauchtwagen. Außerdem gilt die so genannte Beweislastumkehr.

Nach dem neuen Gewährleistungsrecht muss ein Händler in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf nachweisen, dass ein reklamierter Mangel bei der Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war. Die Car Garantie hat zeitgleich mit der Einführung dieses Gesetzes ein neues Produkt entwickelt, das die Händler vor den Risiken der Sachmangelhaftung schützt. Ergänzend zur Garantie können sie eine Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) abschließen. Diese kommt für die Reparaturkosten auf, die nicht von der Garantie abgedeckt werden. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer den kompletten rechtlichen Beistand: Das heißt, er ist für die Händler angefangen von der Prüfung, ob ein Sachmangelhaftungsfall vorliegt, über die Korrespondenz mit dem Kunden, bzw. seinem Anwalt, bis hin zur Vertretung vor Gericht und der Übernahme aller Anwalts- und Gerichtskosten da.

Um all diese Dinge auch schnell, unbürokratisch und kompetent anbieten zu können, hat die Car Garantie im Jahr 2002 ein CallCenterRecht ins Leben gerufen. Die Mitarbeiter dort beraten die Händler-Partner und unterstützen sie bei Streitfällen.

Nach dem Start des neuen Gesetzes leistete das CallCenterRecht sehr viel Aufklärungsarbeit bezüglich der rechtlichen Situation des Händlers. Inzwischen - nach dem das Gesetz etabliert ist - und mehr und mehr Forderungen des Endverbrauchers bei den Händlern eingehen, nimmt das Center ihnen die Sorge um die Sachmangelhaftungs-Ansprüche ab, so dass sie sich auf ihr Kerngeschäft – den Verkauf – konzentrieren können.

Vor allem der KFZ- Meister im Autohaus, der bei Reklamationen vor Ort entscheiden soll, ob ein Sachmangel oder ein Verschleißschaden vorliegt, erfährt hier „erste Hilfe“.

Die Erfahrungen mit dem Gesetz zeigen, dass die häufigsten Schäden an Motoren und Getrieben gefolgt von Abgasanlagen auftreten. Aber auch ein Wassereinbruch in den Fahrgastraum aufgrund eines undichten Schiebedaches beschäftigt den Versicherer. Wegen dieser Vielfalt ist die Kalkulation der anfallenden Kosten im Vorfeld schwierig. Die Prüfung eines Schadensfalls aufgrund des neuen Sachmängelhaftungsrechts ist ein Prozess, bei dem sowohl technische als auch juristische Aspekte geprüft und bewertet werden müssen. Schematischen Lösungen der Schadenfälle sind im Prinzip nicht möglich. Jeder Fall bedarf einer Einzelprüfung, da unterschiedliche Kriterien für seine Bewertung ausschlaggebend sind. Die wichtigsten Aspekte sind die Laufleistung des Pkw’s zwischen Verkauf und Schadeneintritt sowie dessen Gesamtlaufleistung, der konkrete Schadenshergang bzw. das Schadensbild sowie der Fahrzeugzustand bei Verkauf.

Car Garantie fällt auf, dass es neben den berechtigten Ansprüchen vermehrt zu Forderungen kommt, die über die Sachmängelhaftung hinausgehen. So bemühen sich Anwälte beispielsweise darum, auch Verschleißteile einzuklagen, die nicht unter die Haftung fallen. Dies liegt darin begründet, dass zwischen der Sachmangelhaftung und der Garantie oftmals immer noch keine Differenzierung stattfindet. Diese Fehleinschätzung führt in den meisten Fällen zu dem falschen Schluss, dass innerhalb des ersten Jahres nach Fahrzeugverkauf jeder Mangel auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden muss. Händler sollten sich absichern und Forderungen durch Fachleute prüfen zu lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, Leistungen zu erbringen, für die kein gesetzlicher Anspruch besteht.

(ID:178741)