Bei Steuerrückstand keine Zulassung

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Wer in Nordrhein-Westfalen künftig ein Fahrzeug anmelden will, muss seine bisherige Kfz-Steuer vollständig bezahlt haben.

In Nordrhein-Westfalen können Fahrzeuge künftig nur noch zugelassen werden, wenn der Besitzer seine bisherige Kfz-Steuer vollständig beglichen hat. Das teilte das Finanzministerium NRW mit.

Bei der Zulassung im Straßenverkehrsamt wird jetzt automatisch überprüft, ob der Antragsteller Steuerrückstände hat. In diesem Fall wird die Zulassung versagt und ist erst möglich, wenn die Steuer bezahlt ist.

Bereits seit November 2005 können Autobesitzer in NRW Fahrzeuge nur zulassen, wenn sie der Finanzverwaltung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Ab 1. Januar 2007 müssen Fahrzeughalter, die mit der Steuer im Rückstand sind, diese zusätzlich für das erste Jahr der Fahrzeugzulassung im Voraus zahlen.

Wie das Ministerium mitteilte, beliefen sich die Rückstände bei der Kfz-Steuer in NRW im Jahr 2004 auf 33 Millionen Euro. Neun Millionen Euro seien selbst nach Ausschöpfung aller Vollstreckungsmaßnahmen nicht einzuholen.