Wachstumschancengesetz Betriebe müssen auf E-Rechnungen umstellen

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Ab Januar 2025 sollen Unternehmen ab einer bestimmten Größe elektronische Rechnungen empfangen können. Das sieht das neue Wachstumschancengesetz vor, das Ende März in Kraft getreten ist.

Um die Digitalisierung in den Betrieben voranzubringen, soll stufenweise die elektronische Rechnung von Unternehmen an andere Unternehmen eingeführt werden. Das Wachstumschancengesetz schreibt einen Start ab Januar 2025 vor. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Um die Digitalisierung in den Betrieben voranzubringen, soll stufenweise die elektronische Rechnung von Unternehmen an andere Unternehmen eingeführt werden. Das Wachstumschancengesetz schreibt einen Start ab Januar 2025 vor.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Das lange umkämpfte Wachstumschancengesetz ist Ende März verabschiedet und in Kraft getreten. Ziel ist, die Unternehmen in Deutschland zu entlasten. Unter anderem sieht das Gesetz Änderungen bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer vor sowie eine stufenweise Einführung der elektronischen Rechnung.

Laut Wachstumschancengesetz sind erste Betriebe bereits ab Januar 2025 zum Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Mit einer E-Rechnung ist eine Datendatei gemeint, die zwischen Computern übertragen wird und strukturierte Daten enthält. So können sie für Computer leicht verarbeitet und automatisch verbucht werden. Nicht gemeint sind digitalisierte Rechnungen, z. B. im PDF-Format. Die Vorbereitungen für E-Rechnungen sollten die Unternehmen bereits in diesem Jahr treffen.

Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bedeutet die Umstellung zunächst mehr Aufwand, die E-Rechnung bietet aber auch Vorteile. So müssten bisher Rechnungen auf Papier oder im PDF-Format immer von den Betrieben geprüft werden, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsangaben aufgeführt sind. Dieser Prüfschritt entfalle künftig, da E-Rechnungen zwingend alle Pflichtangaben enthalten, sodass Betriebe sie nicht mehr prüfen müssen. Damit könnten Betriebe pro Rechnung mindestens 10 Minuten Zeitaufwand einsparen, so der ZDH.

Die Umstellung auf die E-Rechnung schreibt folgenden stufenweisen Zeitplan vor:

  • Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
  • Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen bei einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ausschließlich E-Rechnungen an Geschäftspartner ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028 sind auch alle anderen Unternehmen verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen.

Betriebe mit Umsätzen von bis zu 250 Euro sind ausgenommen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) empfiehlt Betrieben, bereits Vorbereitungen dafür zu treffen. Zwar bleibt den Unternehmen noch bis Anfang 2027 Zeit, ihren Rechnungsverkehr umzustellen. Jedoch müssen alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Hierzu sollten sie unbedingt frühzeitig mit dem eigenen Steuerberater Kontakt aufnehmen, rät die ZDK-Rechtsabteilung.

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