Betriebserlaubnis kann erlöschen
Chip-Tuning muss unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine entsprechende Bestätigung erteilt werden.
Chip-Tuning muss unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine entsprechende Bestätigung erteilt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe vom 24. März 2006 hervor, auf das der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jetzt hingewiesen hat. Andernfalls erlischt demnach die Betriebserlaubnis. Das gilt auch dann, wenn das Gutachten eines Technischen Dienstes vorliegt. Wird das Fahrzeug verkauft, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über den Verlust der Zulassung aufzuklären.
Im vorliegenden Fall hatte ein Kfz-Händler einen leistungserhöhenden Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut, durch den sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs nachteilig veränderte. Das ergab das Gutachten eines Technischen Dienstes, das dem Kfz-Händler vorlag. Laut Gericht wies das Fahrzeug demnach einen Mangel auf. Die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr sei durch den Einbau des Chips erloschen, da dieser das Abgasverhalten verändere. Um die Betriebserlaubnis aufrecht zuerhalten, hätte ein amtlich anerkannter Sachverständiger den Einbau des Chips unverzüglich abnehmen und eine Bestätigung erteilen müssen.
Wird darüber hinaus der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch auf. Es hätte laut Gericht vielmehr einer erneuten Zulassung bedurft, da der Ausbau wiederum zu verändertem Abgasverhalten führte. In diesem Fall würde dann auch der Mangel an dem Fahrzeug durch den Chipausbau nicht nachträglich wieder entfallen.
Fraglich bleibe jedoch, so ein ZDK-Sprecher, ob die Urteilsbegründung, die auf eine bloße "Änderung des Abgasverhaltens" abstellt, so haltbar sei. Dem Wortlaut des betreffenden Paragraphen der Straßenverkehrszulassungsordnung nach komme die Betriebserlaubnis dann zum Erliegen, "wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird". Hat aber der Chipeinbau zu schlechterem Abgasverhalten geführt, so müsste der Wiederausbau des Chips zu einer Verbesserung führen.