BGA fordert Reparaturklausel
Am 12. Dezember 2003 will die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform des deutschen Designrechts zur abschließenden Lesung in den Bundestag einbringen.
Auf Basis der EU-Richtlinie 98/71 EG will die Bundesregierung am 12. Dezember 2003 ihren Gesetzentwurf zur Reform des deutschen Geschmackmusterrechts (Designrecht) zur abschließenden Lesung in den Bundestag bringen. Über den Schutz des Karosseriedesigns von Neuwagen hinaus werden nach diesem Entwurf auch sichtbare Karosserie-Ersatzteile (z.B. Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer, Außenspiegel und Windschutzscheiben) geschützt.
"Da die Automobilhersteller das in Betracht kommende Ersatzteilsortiment bereits jetzt nahezu vollständig zum Musterschutz angemeldet haben, könnten sie künftig diese Rechte geltend machen und besonders lukrative Teilsegmente exklusiv an sich binden", heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) in Berlin. Denn mache ein Autokonzern davon Gebrauch, dürfe niemand mehr in Deutschland solche Ersatzteile herstellen oder vertreiben. 50 Millionen Autofahrer und 25.000 freie Reparatur-Fachbetriebe seien dann darauf angewiesen, die vorwiegend für Unfallreparaturen benötigten Ersatzteile über den Automobilhersteller zu dessen Monopolpreisen zu beziehen.
Der BGA fordert daher, eine Reparaturklausel in das künftige Geschmacksmustergesetz aufzunehmen. Damit steht er auf Seite von ADAC, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Versicherungswirtschaft (GDV). "Diese Reparaturklausel schützt innovatives deutsches Automobildesign im Neufahrzeug-Geschäft, dehnt diesen Schutz aber nicht auf den Reparaturmarkt aus", so der BGA. Mit einer Reparaturklausel könnten Ersatzteilhersteller, neben den Automobilhersteller auch den freien Markt bedienen; der Verbraucher behalte eine Wahlmöglichkeit zu den Servicenetzen der Autokonzerne. "Ohne eine Reparaturklausel erhalten Automobilhersteller dagegen ein legalisiertes und dadurch wasserdichtes Monopol über ein Viertel des deutschen Ersatzteilmarktes mit einem jährlichen Volumen von rund 2,5 Milliarden Euro - das den Zielen der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) eklatant widerspräche", heißt es beim GVA weiter.
"Einfach skandalös ist, dass sich Bundesregierung und rot-grüne Mehrheit im Bundestag sehr wohl bewusst sind, dass ein Designschutz für die in Frage stehenden Ersatzteile nicht legitim ist. Doch anstatt diese Erkenntnis legislativ umzusetzen, stützt man sich auf eine inhaltlich vage 'VDA-Zusage', Designrechte nicht zum Nachteil des Wettbewerbs einsetzen zu wollen. Im Klartext: Man weist jemandem unter der Voraussetzung Exklusivrechte zu, dass er diese nicht ausübt. Ein solches Vorgehen ist nahezu beispiellos und wird kaum den berechtigten Anforderungen des Mittelstands an eine moderne, dem Allgemeinwohl verpflichtete Gesetzgebung gerecht", kritisiert GVA-Vorsitzender Hartmut Röhl.