BGH: Nachbesserung nur nach Mängelbegutachtung

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Mängelrügen von Kunden stellen in der betrieblichen Praxis des Kfz-Betriebs ein erhebliches Problem dar. Umso wichtiger ist es für den Betrieb, seine Rechte zu kennen. Klagt der Käufer auf Rückabwicklung, so ist das finanzielle Risiko des Kfz-Betriebs insbesondere bei Neuwagenverkäufen sehr hoch. Bereits durch die bloße Zulassung des Neuwagens tritt ein erheblicher Wertverlust ein. Ist die Rückabwicklungsklage erfolgreich, so ist der wirtschaftliche Schaden für den Kfz-Betrieb enorm.

Umso wichtiger ist es, sich anwaltlicher Hilfe bei der Forderungsabwehr zu bedienen und genau prüfen zu lassen, ob tatsächlich die Voraussetzungen für einen Rückzahlungsanspruch vorliegen. Häufig machen nämlich selbst anwaltlich vertretene Käufer bei der Aufforderung zur Nachbesserung Fehler. Hier gilt es, im Prozess anzusetzen und die Voraussetzungen des Rückabwicklungsanspruchs zu bestreiten.

Die Entscheidung des BGH stellt im Interesse des grundsätzlich nachbesserungsverpflichteten, allerdings auch -berechtigten Verkäufers noch einmal klar, dass an die Nachbesserungsaufforderung des Kunden hohe Ansprüche zu stellen sind.

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