BGH-Urteil: 9,5 Jahre altes Auto darf an Freien verwiesen werden

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Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Werkstatt für den Geschädigten im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war. Aber auch bei Fahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige alternative Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen, wenn das Fahrzeug stets in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert wurde.

Für die Beurteilung der Unzumutbarkeit kommt es nicht auf die subjektive Sicht des Geschädigten, sondern auf die Sichtweise eines ordentlichen und verständigen Menschen an der Stelle des Geschädigten an. Der Senat kommt daher zu dem Ergebnis, dass das Berufungsgericht bei der Prüfung der Frage, ob sich die Verweisung des Klägers auf die freie Werkstatt als unzumutbar darstellt, rechtsfehlerhaft auf dessen subjektive Sicht abgestellt hat. Es hätte aber richtigerweise darauf abstellen müssen, ob es für einen ordentlichen und verständigen Menschen an der Stelle des Geschädigten unzumutbar ist, einen 9,5 Jahre alten Mercedes Kombi 320 T mit einer Laufleistung von rund 123.700 km, der an der Heckklappe und am Spoiler einen Streifstoß erlitten hatte, in die Referenzwerkstatt zur Reparatur zu geben, die vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer Vertragswerkstatt entspricht.

Im vorliegenden Fall war insbesondere der Umstand zu berücksichtigen, dass der Kläger zwar Reparaturen, jedoch seit Februar 2008 keine Inspektionen mehr in einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen. Hier hatte der Kläger ersichtlich keinen Wert darauf gelegt, dass eine Vertragswerkstatt sein Fahrzeug regelmäßig wartet.

Vor diesem Hintergrund wird der Umstand, dass sämtliche Reparaturen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, bei einem derart alten und verhältnismäßig leicht beschädigten Fahrzeug nicht derart aufgewogen, dass sich vorliegend die Unzumutbarkeit des Verweises auf eine Reparatur in dem Referenzbetrieb begründen ließe.

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