Arbeitsrecht Bloß nicht alles der KI verraten

Von Daniel Greger, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft 4 min Lesedauer

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KI-Tools wie Chat-GPT, Midjourney oder Perplexity AI üben einen großen Reiz aus. Doch Achtung: Wenn Mitarbeiter unbekümmert solche Tools im beruflichen Alltag nutzen, droht das Risiko, dass Betriebsinterna weitergegeben werden. Dem kann der Arbeitgeber vorbeugen.

Betriebsgeheimnisse dürfen nicht ausgeplaudert werden. Für Arbeitgeber ist es empfehlenswert, auch für die Nutzung von KI-Tools konkrete Vorgaben zu machen.(Bild:  Cookie_Studio auf Freepik)
Betriebsgeheimnisse dürfen nicht ausgeplaudert werden. Für Arbeitgeber ist es empfehlenswert, auch für die Nutzung von KI-Tools konkrete Vorgaben zu machen.
(Bild: Cookie_Studio auf Freepik)

Die Verwendung von KI-Anwendungen durch Arbeitnehmer birgt das Risiko, dass sie Betriebsinterna weitergeben, weil keine Kontrolle über den Empfängerkreis und die weitere Verwendung der eingegebenen Inhalte besteht. Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Weisungsrechts jedoch die Art und Weise der Nutzung externer KI-Tools durch Arbeitnehmer regeln – und dadurch sowohl die Produktivität steigern als auch vertrauliche Informationen schützen.

Der Schutz von Interna im Arbeitsverhältnis

Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Angaben