BMW kontert Genzow-Vorwürfe

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Der bayerische Autobauer BMW übt massive Kritik an Genzows Brief, in dem er Konzern-Juristen der vorsätzlichen Täuschung bezichtigt.

Der Streit um Worte zwischen dem bekannten Autojuristen und Branchenanwalts Dr. Christian Genzow und BMW geht in die nächste Runde (siehe "kfz-betrieb" ONLINE vom 18.7. "Bayrisch-rheinischer Komödienstadel" und 20.8. 2003 "Eine vorsätzliche Täuschung"). Konzern-Sprecher Uwe Mahla stellt nun in einem Statement gegenüber "kfz-betrieb" ONLINE die Sicht des Herstellers dar, der von Genzow massiv angegriffen wurde. Die Rede war in dem jüngsten Genzow-Schreiben an BMW u.a. von "vorsätzlicher Täuschung" und "versuchtem Betrug". Mahla im Wortlaut:

"Herr Rechtsanwalt Dr. Genzow greift in dem von Ihnen veröffentlichten Brief (wie auch immer dieser zu Ihnen gelangt sein mag) unsere Darstellung an, dass die Entscheidung des LG München nicht rechtskräftig ist. Diese unsere Darstellung ist aber - und dies weiss auch Herr Rechtsanwalt Dr. Genzow genau - zutreffend.

Als Vertreter in diesem Verfahren - mit Aufhebung durch das OLG, nicht zugelassener Revision und Nichtzulassungsbeschwerde - ist Herrn Rechtsanwalt Dr. Genzow auch bekannt, das die Angelegenheit derzeit vom BGH behandelt wird. Es hat sein Bewenden also nicht - wie Herr Rechtsanwalt Dr. Genzow den Eindruck erwecken will - damit, dass die Revision nicht zugelassen ist, sondern das Verfahren ist eindeutig noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Wir nehmen mit Befremden zur Kenntnis, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Genzow Mitarbeiter der BMW Group mit Anschuldigungen ("hier muss Betrugsabsicht geprüft werden") überzieht, deren Haltlosigkeit ihm hätte bekannt sein müssen. Er ist sich nicht zu schade, den Vorwurf von Straftaten auszusprechen, obwohl die zuständige Staatsanwaltschaft entgegen seiner Ansicht keine Hinweise für die von ihm in den Raum gestellten Anschuldigungen festgestellt hat."

Wie auch immer der Streit weitergeht soll den Lesern an dieser Stelle objektive Berichterstattung geboten werden. Aus BMW-Sicht stellt das Statement eine "Richtigstellung" der Sachlage dar.