Bremsprüfstand: Alles Ansichtssache
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In zwei Jahren muss jede Werkstatt einen Bremsprüfstand haben, der die Prüfstandsrichtline von 2011 erfüllt, wenn sie die HU bei sich im Haus anbieten will. Altgeräte sollte die Werkstatt schnell erneuern, wenn sie noch Sonderausstattungen haben will.
Ab Januar 2020 werden die Prüfstellen und Prüfstützpunkte (PSP) einen Bremsprüfstand nach der Richtlinie von 2011 mit funktionierender ASA-Livestream-Schnittstelle haben. Alle? Ja, alle, doch werden wahrscheinlich wesentlich weniger Werkstätten als bisher Prüfstützpunkt sein. Der Gesetzgeber hat wohlmeinend eine achtjährige Übergangsfrist mit Bestandschutz für Anlagen gesetzt, die die Richtlinie nicht erfüllen. Genug Zeit also für Werkstätten, Industrie, Überwacher und Behörden, sich auf die Herausforderungen vorzubereiten – sollte man meinen. Doch was bisher passierte und von den Beteiligten umgesetzt wurde, liest sich wie die Chronik eines angekündigten Scheiterns.
Keiner greift zu
Der „Early Adopter“ wurde in Deutschland für seine Bereitschaft, frühzeitig neue und daher unausgereifte und teure Produkte zu kaufen, schon immer schnell bestraft. Egal ob DAB-Radio oder Riester-Rente: Der Bürger fällt meist nur einmal auf ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz herein, danach wird er vorsichtig und beobachtet erst mal, ob sich neue Vorschriften auch wirklich durchsetzen.
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