Um die Recyclingquote bei Altfahrzeugen zu erhöhen, plant die EU neue Vorgaben für den Privatwagenverkauf. Diese sehen jedoch keine automatische Gutachtenpflicht bei Privatverkäufen vor, stellt der ZDK klar. Vielmehr gehe es darum, illegale Schrottexporte zu unterbinden.
Die EU will den Verkauf nicht mehr fahrbereiter Altfahrzeuge außerhalb der EU verbieten, auch für den Privatkunden.
Derzeit arbeitet die EU an einer Überarbeitung der Altfahrzeugverordnung. Ziel ist es, nicht mehr fahrbereite Autos umweltgerecht recyceln zu können. Künftig soll der Verkauf nicht mehr fahrbereiter Fahrzeuge außerhalb der EU verboten werden. Stattdessen sollen sie einem Verwerter übergeben werden müssen. Auch Altfahrzeuge, für die es keine HU-Plakette mehr gibt, sollen nicht außerhalb der EU verkauft werden. Das gilt für Gebrauchtwagenhändler ebenso wie für Privatverkäufer: Solange ein Auto noch eine gültige Zulassung hat, kann man es innerhalb der EU oder in ein Drittland verkaufen. Wenn nicht, muss es wieder instand gesetzt werden, um in ein Drittland verkauft werden zu können (also eine Hauptuntersuchung bestanden haben). Innerhalb der EU kann es an einen Verwerter abgegeben werden.
Die Verordnung, auch als Altfahrzeug-Richtlinie bekannt, regelt die Entsorgung und das Recycling von Altfahrzeugen innerhalb der EU. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Automobilindustrie zu verringern und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Keine schrottreifen Autos nach Afrika
Hintergrund ist der weltweite Trend, Altfahrzeuge insbesondere nach Afrika zu verkaufen, wo sie für erhebliche Umwelt- und Verkehrsicherheitsprobleme sorgen. Das stellte bereits 2018 der Bericht des UN-Umweltprogramms UNEP fest. In großen Autotransporten schiffen Exporteure ausrangierte Fahrzeuge auf den Kontinent. Die Fahrzeuge kaufen sie oft von Privatleuten auf. Laut des UN-Umweltprogramms (UNEP) wurden allein zwischen 2015 und 2018 mehr als 14 Millionen Autos weltweit global verkauft, mehr als die Hälfte der Fahrzeuge landete in Afrika.
Das EU-Vorhaben stößt allerdings auf Kritik. Denn die Umsetzung ist derzeit noch mit vielen Fragezeichen versehen, insbesondere hinsichtlich der Frage, wer und wie bewerten soll, was schrottreife Autos von verkaufsfähigen unterscheidet. Laut verschiedenen Medienberichten sollten Privatkunden jeweils ein Gutachten vorlegen müssen. Das sorgte für Verunsicherung bei Privatkunden und für heftige Kritik an der EU, die nun durch bürokratische Vorgaben auch den Privatfahrzeugverkauf reglementieren wolle.
Dem widerspricht der ZDK und stellt durch seinen Leiter des Brüsseler Büros, Friedrich Trosse, klar, was tatsächlich geplant ist: „Die geplante Überarbeitung der Altfahrzeugverordnung (End-of-Life Vehicles, ELV) ist Teil des ‚European Green Deal‘. Ihr Ziel ist es, den Fahrzeugkreislauf umweltgerecht zu schließen, die Recyclingquote zu erhöhen und illegale Schrottexporte einzudämmen. Die Verordnung richtet sich ausdrücklich nicht pauschal gegen den privaten Fahrzeugverkauf. Vielmehr geht es darum, zwischen tatsächlichen Gebrauchtwagen und nicht mehr verkehrstauglichen Altfahrzeugen – vor allem bei Exporten – zu unterscheiden“, so Trosse.
Keine Gutachtenpflicht für alle privaten Verkäufe
Entgegen der Darstellung in einigen Medien sieht die EU kein generelles Gutachten für private Verkaufsfälle vor. Prüfungen oder Nachweise – etwa durch ein Gutachten, Foto oder Video – sollen nur dann gefordert werden, wenn Fahrzeuge als „gebraucht“ deklariert, aber faktisch nicht mehr nutzbar und zur Verwertung bestimmt sind – etwa beim Export in Drittländer. Trosse: „Der private, inländische Verkauf gebrauchter Fahrzeuge bleibt davon unberührt.“
In der Öffentlichkeit wurden mehrfach der bürokratische Mehraufwand und die zusätzlichen Kosten kritisiert, die die neue Verordnung zur Folge haben wird. Laut EU-Kommission liege der Mehraufwand pro Fahrzeug bei geschätzten rund 39 Euro. Diese Kosten fielen ohnehin z. B. bei der Hauptuntersuchung an, hält Trosse dagegen.
Für die Mitgliedsbetriebe des Kfz-Gewerbes werde diese Verordnung keine Auswirkungen haben. „Fahrzeuge mit Aufbauten in Kleinserienfertigung sind aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Dies betrifft beispielsweise Sonderfahrzeuge, Werkstattausbauten oder spezialisierte Aufbauten“, so Trosse. Auch die Position der Innungen als benannte Stellen – etwa für die Bewertung oder Einordnung von Fahrzeugzuständen – bliebe geschützt und werde durch die Verordnung nicht eingeschränkt.
GDV kritisiert Kosten und Mehraufwand
Kritik an dem EU-Vorhaben erhebt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Den Kfz-Versicherern werde damit eine neue Rolle zugewiesen, die über ihre bisherige Zuständigkeit hinausgehe. So sollen Versicherungsunternehmen oder von ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige künftig beurteilen, ob beschädigte Fahrzeuge als Altfahrzeuge eingestuft werden sollen. In dieser Rolle sehen sich die Versicherer nicht. „Kfz-Versicherer regulieren Schäden und leisten nach einem Schadensereignis gegebenenfalls einen Wertersatz. Die Aufgabe der Versicherer besteht also in der Bewertung der wirtschaftlichen Schäden und eben nicht in der rechtlichen oder technischen Klassifikation von Fahrzeugen als Altfahrzeuge. Dafür zu sorgen, dass Altfahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer in eine autorisierte Verwertungsstelle überführt werden, ist Aufgabe der Fahrzeughalter, der gesetzlichen Zulassungsstellen und der dafür zugelassenen Entsorgungsbetriebe“, teilte der GDV mit.
Stand: 08.12.2025
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Frage nach der Umsetzung und Zuständigkeit
Zudem verfolgen Versicherer ein zentrales Ziel: Fahrzeuge möglichst lange auf der Straße zu halten, solange eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Das entspricht nicht nur dem Interesse der Versicherten, sondern auch dem Nachhaltigkeitsprinzip. Eine vorschnelle Einstufung als Altfahrzeug würde diesem Grundsatz widersprechen. Der GDV sieht in dem Vorhaben einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand und viele Fragezeichen in der Umsetzung.
„Da bei Weitem nicht alle Fahrzeuge in den Schadenregulierungsprozess eines Versicherers aufgenommen werden, würde das Ziel, Altfahrzeuge zu erfassen und rückverfolgbar zu machen, mit dieser Regulierung nicht erreicht. Oftmals werden Fahrzeuge dann zu Altfahrzeugen, wenn sich die Reparatur defekter Teile wirtschaftlich nicht mehr lohnt oder sie keine neue HU-Plakette erhalten. In der Regel liegt dem also kein versicherter Unfall zugrunde. Statt neue bürokratische Hürden aufzubauen, wäre es bei der Altfahrzeug-Verordnung besser, wenn die EU stärker auf bestehende Instrumente wie Zulassungssysteme setzen würde. Diese ließen sich effizienter gestalten – ohne zusätzliche Belastungen und ohne eine Verschiebung von Zuständigkeiten“, so der GDV.
Das Europäische Parlament plant, im September 2025 seine Position zur ELV-Verordnung festzulegen. Der ZDK begleitet den Gesetzgebungsprozess weiterhin intensiv in Brüssel und steht im engen Austausch mit den zuständigen Gremien, so Trosse.