Buchhaltung Buchungsfehler im Autohaus – ein Betriebsprüfer packt aus

Von Mareile Michel 1 min Lesedauer

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Falsche Buchungen können eine Bilanz ordentlich verhageln. Damit solche Fehler nicht passieren, muss man die Ursachen kennen. Ein Praktiker erläutert in einem Webinar, wo die Gefahren lauern, um nicht in die Buchungsfalle zu tappen.

Buchungsfehler passieren schnell – und können teuer werden. Damit die Fehler nicht auftreten, muss man wissen, wie man sie vermeidet.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Buchungsfehler passieren schnell – und können teuer werden. Damit die Fehler nicht auftreten, muss man wissen, wie man sie vermeidet.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Jedes Autohaus wünscht sich und benötigt eine korrekte Bilanzierung – ohne Fehler. Das funktioniert jedoch oft nur bedingt: In der Praxis kommt es immer wieder zu gravierenden Problemen. Treten sie in der Finanzbuchhaltung auf, ist die Folge eine unzutreffende Bilanzierung und daraus resultierend eine falsche Steuererklärung. Das ist mehr als ärgerlich – und vermeidbar.

Die Folge von Buchungsfehlern in Autohäusern sind oft hohe Steuernachzahlungen. Vermeiden lassen sich solche Fehler nur, wenn man sie kennt. In seinem Webinar „Buchungsfehler im Autohaus – ein Betriebsprüfer packt aus“ stellt Diplom-Finanzwirt und Großbetriebsprüfer Marvin Gummels daher typische Buchungsfehler im Autohaus vor, die er in seiner Praxis als Betriebsprüfer tatsächlich festgestellt hat. Folgende Themen hat er am 11. Juni 2025 in seinem Webinar von 10 bis 12 Uhr unter anderem auf der Agenda:

Typische Fehler bei aktiven und passiven Bilanzposten, z. B.

  • anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Aktivierungen missachtet,
  • Anschaffungsnebenkosten nicht berücksichtigt,
  • pauschale Gewährleistungsrückstellungen gebildet oder
  • Sonderabschreibungen falsch berücksichtigt.

Typische Fehler bei Aufwand und Ertrag, z. B.

  • Bewirtungskosten und Geschenke falsch aufgezeichnet,
  • die private Kfz-Nutzung fehlerhaft berechnet oder
  • nicht abzugsfähige Aufwendungen geltend gemacht.

Typische Fehler bei der umsatzsteuerlichen Verbuchung, z. B.

  • Begünstigungen bei der Elektromobilität falsch angewandt,
  • unzutreffende Vorsteuern gebucht oder
  • § 13b-Eingangsumsätze falsch erfasst.

Teilnehmer können sich am 11. Juni 2025 bequem an ihrem PC informieren. Sie profitieren von Antworten auf ihre Fragen im Live-Chat und erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis. Unter dem folgenden Link können sich Interessenten anmelden: IWW-Webinar Buchungsfehler. Die Teilnahmegebühr beträgt 159 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

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