Bundesanzeiger warnt vor unlauteren Angeboten

Von Christoph Baeuchle

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Der Bundesanzeiger-Verlag hat vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen gewarnt. Unterbinden könne der Verlag diese Offerten nicht.

Der Bundesanzeiger-Verlag hat vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger gewarnt. Der Verlag habe keine Möglichkeit, dies zu unterbinden, schreibt das Unternehmen. Er empfehle, sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.

Immer wieder erhalten Unternehmen und Institutionen „Angebote“ oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen. Angeboten werden unter anderem die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der „Abruf“ von „eingetragenen“ Daten. Dafür fordern die Anbieter eine „Eintragungsgebühr“.

Zugleich weist der Bundesanzeiger-Verlag darauf hin, dass die bloße Aufnahme in ein solches Register ohne Einverständnis des Betroffenen beziehungsweise ohne Annahme des „Angebots“ keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Die Ablehnung der Angebote hat keine rechtliche Auswirkung auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Eine Liste mit Anbietern der Registereintragungen, die aus Sicht des Bundesanzeiger-Verlags unlauter sind, finden Sie unterhalb des Beitrags unter „Weitere Infos“.

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