Elektromobilität Bundesregierung will mehr Ökostrom beim Laden von E-Autos

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Für Betreiber öffentlicher Ladesäulen soll es attraktiver werden, Ökostrom über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage direkt an der Ladesäule zu produzieren.

Betreiber von Lademöglichkeiten sollen künftig häufiger Strom direkt vor Ort produzieren.(Bild:  Ionity)
Betreiber von Lademöglichkeiten sollen künftig häufiger Strom direkt vor Ort produzieren.
(Bild: Ionity)

Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix, den E-Autos laden, erhöhen. Dazu soll die Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen verbessert werden, wie das Umweltministerium am Mittwoch mitteilte. Das Kabinett habe eine Änderung im Rahmen der sogenannten gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG) beschlossen. Demnach soll es für Betreiber öffentlicher Ladesäulen attraktiver werden, Ökostrom direkt an der Ladesäule zu produzieren, etwa über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage.

Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, immer mehr Menschen entschieden sich für ein E-Auto, auch weil das Netz öffentlicher Ladesäulen immer dichter werde. Dieser Fortschritt gehe nicht zuletzt auf die Treibhausgasminderungsquote zurück, die Mineralölkonzerne zu mehr Klimaschutz verpflichte. Bisher laden laut Lemke Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen könne. „Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher.“

Verbände kritisieren verkürzte Registrierungsfrist zur THG-Quote

Der ADAC und andere Verbände kritisierten, dass die Registrierungsfrist zur sogenannten THG-Quoteneinreichung verkürzt werden solle, und zwar auf den 15. November. Das führe in der Konsequenz dazu, dass E-Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember zugelassen werden, keine Förderung mehr erhalten sollen. Das sei nicht nachvollziehbar. Die THG-Quote sei ein zusätzlicher Kaufanreiz, der so verbraucherfreundlich wie möglich gestaltet werden müsse.

Hintergrund: Besitzer eines Elektroautos können nicht ausgestoßene CO2-Emissionen durch die THG-Quote gegen Geld veräußern. Kfz-Halter müssen ihre CO2-Einsparung hierfür vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Dann kann sie an einen Kraftstoffproduzenten weiterverkauft werden. In der Praxis läuft der Handel über Zwischenhändler.

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte zu der Kritik: „Strommengen aus Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende zugelassen werden, können nun nicht mehr gemeldet werden. Dies ist eine der kleineren Einschränkungen, die eingezogen werden mussten, damit für alle ein schneller und reibungsloser Vollzug ermöglicht wird. Wir möchten vermeiden, dass Menschen zukünftig lange auf ihre Bescheide warten müssen.“ Strommengen aus solchen Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende angemeldet werden, könnten aber wenige Wochen später direkt ab dem 1. Januar und dann natürlich jedes Jahr beim Umweltbundesamt gemeldet werden.

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