Corona-Krise: Flankierende Maßnahmen
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Mit Änderungen im Insolvenzverfahren will die Bundesregierung den Unternehmen in der Krise helfen. Auch die Gewerbesteuerzahlungen können der Situation angepasst werden.
Das Bundesjustizministerium teilte am 16.3.2020 mit, dass die Bundesregierung eine neue gesetzliche Regelung zur Insolvenzantragspflicht vorbereitet. Es geht darum, Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Die neue Regelung soll verhindern, dass Unternehmen nur deswegen einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die von der deutschen Bundesregierung beschlossenen Hilfen und Fördermaßnahmen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen.
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